Sehr viele begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Gleichzeitig verletzen Feuerwerkskörper jedes Jahr Menschen oder richten Sachschäden an. Welche Schäden sind versichert? Foto: HUK-Coburg, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Heil und gesund ins neue Jahr: Silvesterfeuerwerk richtig zünden
Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Gar nicht so selten endet dieses Vergnügen aber in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-Coburg, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet wurden.
Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen – können Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden.
Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und – ganz wichtig – immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen ach-ten.
Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest und hat der sich nicht an die Vorgaben des Herstellers beim Zünden des Feuerwerks gehalten, muss er in der Regel haften. Doch die Praxis zeigt: Man weiß eher selten, wer für den Schaden verantwortlich ist. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. In diesem Fall holt sich die Versicherung das Geld aber nach der Schadenregulierung vom Schädiger zurück.
Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen – ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen und bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Selbst wenn der Unfallverursacher bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Ohne private Haft-pflichtversicherung muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die Privatleute oft nicht erfüllen können. Auch hier hilft dem Unfallopfer eine private Unfallversicherung.