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Gemeinsam mit Bürgermeister Henning Schulz laden die Akteurinnen und Akteure der Aktionstage für Vielfalt sowie die Initiative »Gütersloh ver/liebt sich« dazu ein, in dieser Woche Online-Angebote wahrzunehmen., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Aktionstage für Vielfalt mit Angeboten im Netz

Gütersloh (gpr). Seit Montag dieser Woche wehen sie für einige Zeit wieder vor dem Gütersloher Rathaus: die Regenbogenfahnen als Symbol der sexuellen Vielfalt. Seit rund acht Jahren finden anlässlich des Internationalen Tags gegen Homo-, Trans*-, Bi- und Inter*-Feindlichkeit am 17. Mai Aktionen in Gütersloh statt. Auch in diesem Jahr setzt die Gruppe »Aktionstage für Vielfalt« Zeichen gegen Diskriminierung durch Queerfeindlichkeit. Wegen der Corona-Ausnahmesituation gilt die Konzentration diesmal der Gemeinschaft und Solidarität im Netz.

Mehrere Angebote werden unter den Adressen www.gleichstellungsstelle.guetersloh.de und www.gt-verliebtsich.de im Internet sowie bei Instagram übertragen. »Einfach Mensch« ist der Titel einer Dokumentation über Transgeschlechtlichkeit. Um sich das Multistreaming-Angebot der Medienwerkstatt Wuppertal anschauen zu können, ist eine Anmeldung bis zum 20. Mai per E-Mail erforderlich. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt.

Auf dem Instagram-Kanal und unter dem gleichnamigen Hashtag ist am Sonntag, 17. Mai, ein Konzert der Bielefelder Rapperin »Aco MC« zu erleben; eine Kooperationsveranstaltung des inklusiven Gütersloher Jugendtreffs »Frei:Raum17«, des Kreisverbands SJD – Die Falken Gütersloh und der AWO OWL.

Unter dem Hashtag #ilovemechallenge bei Instagram kann jeder bei einer Online-Tanz-Challenge mit Thorsten Muer (DJK Gütersloh) und einem digitalen Tanzflashmob mitmachen.

Den Abschluss der Aktionstage bildet ein Gottesdienst aus der evangelischen Martin-Luther-Kirche mit dem Titel »Liebe, Ablehnung und Akzeptanz« mit Pfarrer Stefan Salzmann, Stefan Pape, Inge Trame, Eva Dreier und dem Blechbläserkreis unter der Leitung von Daniel Reichert. Der Gottesdienst wird am Sonntag, 17. Mai, im Internet unter www.ekgt.de gezeigt.

Für Statements zum Internationalen Tag gegen Homo-, Trans*-, Bi- und Inter*-Feindlichkeit und zum Ausmalen gibt es eine Datei zum Selbstausdruck unter www.gt-verliebtsich.de. Die Stadtbibliothek Gütersloh präsentiert außerdem Medien zum Thema.

»Wir leben gerade in einer herausfordernden Zeit, die von Unsicherheit, Angst und einer gewissen Aufregung geprägt ist«, sagt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Inge Trame. Nina Hügle vom Queer-Treff im Gütersloher Jugendtreff »Frei:Raum17« macht deutlich: »Für Menschen und besonders für Jugendliche, die sich in ihrer sexuellen, emotionalen oder geschlechtlichen Identitätsbildung befinden, fehlt in diesen Zeiten der Kontaktbeschränkung die persönliche Begegnung mit gleichaltrigen Menschen und Gruppen, die sie stärken.« Deshalb lädt der Queer-Treff zu Gesprächen beim Spaziergang zu zweit oder am Telefon ein (Kontaktaufnahme per E-Mail). Stefan Pape von der Initiative »Gütersloh ver/liebt sich« hebt hervor: »Obwohl sich in den vergangenen Jahren einiges getan hat, müssen immer noch viele Lesben, Schwule, Bisexuelle, Inter*- und Trans*Personen mit Anfeindungen und Vorurteilen kämpfen.« Anlaufstellen in Gütersloh sind außer dem Queer-Treff der Kreisverband Gütersloh der Arbeiterwohlfahrt (Sexualpädagogik & Aidsprävention), Telefon (05241) 903515, der Verein Trotz Allem e.V., Telefon (05241) 238289, sowie die Beratungsstelle pro familia, Telefon (05241) 20505.

Hintergrund

Seit 2005 wird der Internationale Tag gegen Homophobie jährlich am 17. Mai begangen. Mittlerweile widmet sich der Aktionstag auch der Trans*, Bi- und Inter*feindlichkeit. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel; seitdem gilt Homosexualität nicht mehr als Krankheit. Auch ergeben sich zufällige Parallelen zwischen dem Datum 17.5. und dem ehemaligen Paragrafen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Erst 1994 wurde dieser Paragraf abgeschafft. Und erst 2007 wurden die Urteile, die auf Basis des Paragrafen gefällt worden waren, als Unrecht anerkannt und die knapp 5000 noch lebenden Betroffenen entschädigt.
 
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