Pro Familia Gütersloh fordert die Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch
Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde das Gesetz zur strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Reichsstrafgesetzbuch festgeschrieben. Frauen, die den Eingriff auf eigenen Wunsch durchführen lassen, droht eine Gefängnis- oder Geldstrafe, so steht es im Paragraphen 218 des Strafgesetzbuchs. Dass in der Praxis Schwangerschaftsabbrüche nach der sogenannten »Beratungsregelung« straffrei bleiben, ändert laut Pro Familia nichts daran, dass ihnen der Ruf der Illegalität anhaftet. Es werde Zeit, über eine alternative Regelung nachzudenken, die ungewollt Schwangere nicht kriminalisiert.
Die Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch sind gesetzlich geregelt: Die Empfängnis darf nicht länger als zwölf Wochen her sein, der Abbruch muss durch eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt erfolgen, nachdem die Frauen zuvor in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten wurden. Diese gesetzliche Grundlage wurde am 29. Juni 1995 vom Bundestag beschlossen.
Die Verortung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch hat laut Pro Familia gravierende Folgen für die Versorgung. Ärzte dürfen auf ihren Websites nicht über die Art und Weise, wie sie die Eingriffe durchführen, informieren. Tun sie es doch, droht ihnen eine Anzeige beziehungsweise Verurteilung wegen des Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuchs. Aktuell ist ein Arzt aus dem Münsterland betroffen, dem am 20. Mai 2021 eine Gerichtsverhandlung bevorsteht.
Laut Pro Familia wird es höchste Zeit, über eine alternative Regelung nachzudenken, die ungewollt Schwangere nicht kriminalisiert, fordert die Organisation anlässlich des vermeintlich seit 1871 veralteten Paragraphen. »Wir werden uns im Jahr 2021 an mehreren Aktionen rund um die Paragraphen 218 und 219 beteiligen«, erläutert Almuth Duensing von der Pro-Familia-Beratungsstelle Gütersloh. »Wir unterstützen Ratsuchende nicht nur in der Beratung, sondern setzen uns auch öffentlich für das Recht auf Selbstbestimmung und für die sexuelle und reproduktive Gesundheit ein.« Am 15. Mai 2021 startet das Aktionsjahr gegen die bestehende Regelung. Pro Familia Gütersloh weist mit einem Banner am Haus in der Roonstraße darauf hin. Eine weitere Aktion ist für den 16. Juni 2021 geplant.
Weitere Informationen https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles/150- jahre-218-stgb …
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