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Ein Wald in voller Bärlauchblüte. Hier gilt: Ansehen, einatmen, genießen und wachsen lassen, nicht pflücken oder ausgraben. Bärlauch kauft man auf dem Markt oder in der Staudengärtnerei. Foto: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kreis Gütersloh: Schutzgebiete für Flora und Fauna achten

Das Wetter ist schön, Corona lässt wenig Aktivitäten zu – also ab nach draußen! Es zieht an den bevorstehenden Feiertagen wieder viele Menschen hinaus in die heimische Natur. Und dort sind wir Menschen Gast, darauf weist der Kreis Gütersloh hin. Regeln sind – insbesondere in Naturschutzgebieten einzuhalten. Jetzt ist Brut- und Setzzeit. Das bedeutet, dass wildlebende Tiere nun ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. Damit die Aufzucht und damit die Arterhaltung gelingen, ist Rücksicht erforderlich. Und genau dort liegt das Problem: Menschen versuchen immer wieder, Lücken zu finden, und Regeln möglichst zu umgehen. Nach dem Motto: Die eine Ausnahme, die ich selbst mache, kann doch nicht schaden. »Doch«, sagt Nicola Brandstetter, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Gütersloh. »Bitte bleiben Sie in Wäldern und in der Feldflur auf den Wegen und lassen Sie Hunde nicht frei laufen. Denken Sie daran, dass es viele Tiere – auch Vögel wie den Kiebitz – gibt, deren Junge sich versteckt auf dem Boden aufhalten. An Störungen, die Radfahrer oder Spaziergänger mit oder ohne Hund auf den Wegen auslösen, gewöhnen sich die Tiere im Allgemeinen oder halten entsprechend Abstand. Werden die Wege verlassen, reagieren die Tiere mit Flucht und verlassen das Gelege.«

Verbote in Schutzgebieten

Nicht ohne Grund gibt es Verbote, die für bestimmte Wege oder Zeiten gelten. In Naturschutzgebieten ist es verboten, die Wege zu verlassen oder Pflanzen zu pflücken oder zu beschädigen. Leberblümchen, Bärlauch oder andere Kräuter dürfen hier nicht mitgenommen werden, auch wenn sie noch so hübsch blühen oder auch im eigenen Garten oder Kochtopf willkommen wären.

Es reizt den Wanderer oder Mountainbiker, die Wege zu verlassen und unberührte Natur zu erleben. »Die unberührte, ungestörte Natur ist aber für empfindliche Tier- und Pflanzenarten essentiell wichtig«, erklärt die Leiterin der Naturschutzbehörde. »Nehmen Sie bei Ihren Spaziergängen Rücksicht auf diese Arten und verzichten Sie ihnen zuliebe auf eine Querfeldeintour.«

Müll ist ein No-Go – Zäune respektieren

Müll nimmt man wieder mit nach Hause. Niemand will beim Spaziergang auf die Hinterlassenschaften anderer treffen. Eine Zigarettenkippe benötigt rund zehn Jahre um zu verrotten, eine Plastikflasche mehrere Hundert Jahre. Sie entwickelt sich dabei zu Mikroplastik, das von Tieren aufgenommen wird. Zäune müssen respektiert werden. Sie zeigen möglicherweise, welche Gebiete oder darin lebende Wildtiere besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Zäune sind sowohl Elemente der Besucherlenkung als auch möglicherweise eine Einhegung für Weidetiere.

Regelverletzungen können gesetzlich geahndet werden, letztlich sogar mit Bußgeldern. »Ich wünsche mir, dass es so weit erst gar nicht kommen muss«, und daher appelliert Brandstetter als Naturschutzbehörde immer wieder: »Genießen Sie die Natur des Kreises Gütersloh aber achten Sie auch auf sie. Halten Sie sich an diese Regeln, damit Mensch, Tier und Pflanze gut miteinander auskommen.«

Geoportal des Kreises

Wer sich nicht sicher ist, wo ein Naturschutzgebiet beginnt, achtet auf die dreieckigen Schilder mit grünem Rand und Adlersymbol oder informiert sich im Geoportal des Kreises Gütersloh.

www.kreis-guetersloh.de Geoportal /Natur und Umwelt
 
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