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Klarstellung: weder Befangenheit noch Interessenkonflikt bei KHW-Projekten in Rheda-WiedenbrückZoom Button

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Klarstellung: weder Befangenheit noch Interessenkonflikt bei KHW-Projekten in Rheda-Wiedenbrück

Rheda-Wiedenbrück (pbm). Die Stadt stellt hiermit klar, dass – auch nach rechtlicher Prüfung – bei KHW-Projekten grundsätzlich weder eine Befangenheit noch ein Interessenkonflikt des Technischen Beigeordneten der Stadt, Stephan Pfeffer, vorliegt. Dies gilt natürlich auch für die aktuellen KHW-Planungen an der Bleichstraße.

Pfeffer ist zum einen Technischer Beigeordneter und Geschäftsbereichsleiter Bauen der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Er ist mit Beschluss des Stadtrates vom 12. Dezember 2016 in den Aufsichtsrat der KHW entsandt worden. Als Aufsichtsrat ist er gerade den Interessen der Stadt Rheda-Wiedenbrück verpflichtet. Der Aufsichtsrat ist das zuständige Kontrollgremium des KHW. In diesem Gremium sind alle beteiligten Kommunen durch Bürgermeister oder Mitglieder des Verwaltungsvorstandes vertreten. Auch der Technische Beigeordnete ist für die Stadt in diesem Gremium tätig und an die Weisungen des Rates gebunden. Umso unverständlicher ist der jetzt geäußerte Vorwurf eines Interessenkonfliktes oder einer Befangenheit. Diese Aussagen sind ausdrücklich falsch. Sie sind haltlos und entbehren jeder Grundlage.

Das Vorhaben steht am Anfang des Bauleitplanverfahrens. Seitens der Stadtverwaltung ist der nächste Schritt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Darin wird auf der Grundlage des Siegerentwurfes und der bislang bekannten Teil-Konkretisierungen (KHW-Planung) eine Öffentlichkeitsbeteiligung inklusive Bürgerforum-Veranstaltung und Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Das heißt: Derzeit wird eine erste Projektskizze diskutiert. Diese muss erst einmal zu einem schlüssigen Gesamtkonzept reifen. In diesem Prozess konkretisiert sich die Machbarkeit.

Der Entschluss für den Realisierungswettbewerb wurde durch den Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 4. Juli 2019 einstimmig getroffen. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses am 30. Januar 2020 wurde über das Wettbewerbsergebnis diskutiert und einstimmig ein Bauleitplanverfahren zu seiner Sicherung beschlossen. Nach Überprüfung und Optimierung der Entwürfe hat der BSUV am 3. September 2020 das überarbeitete Wettbewerbsergebnis als Plankonzept für die weitere Umsetzung der Bauleitplanung einstimmig beschlossen. Beschlussgrundlage und Zielkonzept war eine mehrgeschossige Bebauung an der Bleichstraße, genauso, wie sie jetzt im Plankonzept vorliegt. Die Verwaltung griff den einstimmigen Beschluss als Auftrag der Politik auf, dies war der nächste logische Schritt. Alle Sitzungen wie auch die Ausstellungen 2019 im Rathaus und 2020 zur Eröffnung des Stadtteilbüros fanden öffentlich statt. Die Presse hat über die Planungen mehrfach berichtet. Die Stadtverwaltung nimmt die aktuellen Sorgen und Bedenken der Bürger und Geschäftsleute wahr und sehr ernst und hat den Vorhabenträge die KHW darüber informiert.

Für eine Realisierung des Projektes bedarf es unter anderem einer Baugenehmigung und natürlich wäre ein Kaufvertrag für das betreffende Grundstück erforderlich. Die Entscheidung über einen Kaufvertrag treffen die gewählten Stadträte im Ausschuss für Grundstücke und Gebäude – nicht die Stadtverwaltung. Eine Entscheidung darüber ist bisher nicht gefallen.
 
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