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In der Ratssitzung am 30. Juli 2021 hatte die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, auch die Klassenräume der Jahrgangsstufen sieben bis 13 mit mobilen Luftreinigungsanlagen auszustatten. Im weiteren Diskussions- verlauf und nach zwei Sitzungsunterbrechungen ist dieser Antrag dann zu einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie von »Bündnis 90/Die Grünen« und von der BFGT geworden. Darin enthalten war die Ergänzung, auch die Ausstattung von Räumen in Kindertageseinrichtungen mit mobilen Luftreinigungsanlagen zu prüfen.
Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion war der Verwaltung am Montag, dem 26. Juli 2021 zugegangen. Bis zur Ratssitzung waren dann mehrere Tage Zeit, den Antrag seitens der Verwaltung zu prüfen und rechtliche Bedenken bei einer Beschlussfassung zu diesem Antrag im Vorfeld der Ratssitzung kundzutun. Weder im Vorfeld noch zu Beginn der Ratssitzung oder zu Beginn der Antragsberatung sind Bedenken seitens der Verwaltung vorgetragen worden. Stattdessen kam nach zweistündiger Diskussion und zwei Sitzungsunterbrechungen dann plötzlich der Einwand der Verwaltung, ein derartiger Beschluss müsse vom gewählten Stadtoberhaupt angehalten oder beanstandet werden.
Begründet wurde diese Aussage der Verwaltung vom gewählten Stadtoberhaupt mit dem Verweis auf Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach stünden überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben unter dem Vorbehalt der Kämmerin. Die Kämmerin sei außerdem derzeit in Urlaub und kehre erst in zweieinhalb Wochen zurück. So lange müsse der Beschluss liegen bleiben.
Bereits in der Ratssitzung hat der SPD-Fraktionsvorsitzende, Volker Richter, hierzu angemerkt, dass er diese Aussage mit Verweis auf Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auf ihre Richtigkeit hin anzweifle. Darüber hinaus gebe es doch mit Sicherheit eine Vertretungsregelung für die Abwesenheit der Kämmerin. Der Betrieb in der Stadt Gütersloh könne deshalb ja nicht stillstehen.
Die SPD-Fraktion hat die Aussage der Verwaltung über die SGK (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik) prüfen lassen. Die klare Aussage der SGK ist: Hier liegt ein Missverständnis der Verwaltung bei der Interpretation des Paragraphen 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Es gibt hier natürlich kein Vetorecht der Kämmerin. Das Budgetrecht liegt uneingeschränkt beim Rat.
SPD-Fraktionsvorsitzender Volker Richter sagte hierzu: »Die Aussagen vom gewählten Stadtoberhaupt in der Ratssitzung am 30. Juli ärgern mich sehr. Ich darf doch wohl erwarten, dass sich ein neu gewählter Verwaltungschef nach neun Monaten zumindest soweit eingearbeitet hat, dass er die Vertretungsregelung seiner wichtigsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause kennt. Des Weiteren muss ich auch erwarten, dass eine Ratssitzung gründlich vorbereitet wird. Wenn es Gründe zur Beanstandung von Beschlüssen gibt, müssen diese vor der Ratssitzung kundgetan werden, und die Fraktionen müssen die Möglichkeit zur Prüfung und Reaktion haben. Ein ad-hoc-Vorstoß wie in der Ratssitzung, dann auch noch mit einer falschen Aussage, ist nicht akzeptabel.«
»Die Verwaltung selbst hat die Dringlichkeit der Entscheidung über die mobilen Luftfilteranlagen in den Schulen und damit die Sondersitzung des Rates mit dem anstehenden Schulbeginn begründet. Die von der Verwaltung jetzt verursachte Verzögerung der Entscheidung über den Ergänzungsantrag für mobile Lüftungsanlagen in allen Klassenräumen ist nach den gemeinsamen Bemühungen der Stadtschulpflegschaft und großer Teile der Politik enttäuschend. Das war wirklich nicht nötig«, so Volker Richter abschließend.