Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Kreis Gütersloh: Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – für wen bleiben Schnelltests kostenfrei?Zoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kreis Gütersloh: Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – für wen bleiben Schnelltests kostenfrei?

Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober 2021, werden die #Schnelltests bei den offiziellen Teststellen landesweit kostenpflichtig. Generell bedeutet das: Wer für die 3G-Regel eine Testbescheinigung braucht, muss diese bezahlen. Genaue Regelungen dazu hat das Land #NRW in der neuen #Corona-#Test-und-#Quarantäneverordnung getroffen. Um Ungerechtigkeiten weitestgehend zu verhindern, wurden Ausnahmen festgelegt: Asymptomatische Personen, die sich beispielsweise aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes oder Alters nicht haben impfen lassen können, haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben diese Personengruppen weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Schnelltests: #Kinder, die noch unter zwölf Jahre alt sind oder in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf geworden sind. #Kinder und #Jugendliche ab zwölf Jahren sowie #Schwangere: Auch wenn für diese Personen inzwischen eine Impfempfehlung der »Ständigen #Impfkommission« (»#STIKO«) besteht, können sie die kostenfreien Tests noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres wahrnehmen.

#Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Trimester, nicht gegen das #Coronavirus geimpft werden können. Diejenigen, für die zum Zeitpunkt der Testung eine medizinische Kontraindikation besteht oder bis zu drei Monate davor bestanden hat, müssen den Test nicht bezahlen.

#Stillende: Die »STIKO« hat die Impfung für diese Personengruppe am 10. September 2021 empfohlen. Bis dahin bestand eine medizinische Kontraindikation bezüglich der #Impfung. Wer also stillt oder in diesem Zeitraum ein Kind zur Welt gebracht hat, kann das kostenlose Angebot noch wahrnehmen. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Demnach haben vormalig Schwangere beziehungsweise Stillende bis zum 10. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung.

#Studenten aus dem Ausland, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen. Welche Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, finden Betroffene auf der Website des Paul-Ehrlich-Institutes.

Probanden, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.

Mit Corona Infizierte sowie deren Kontaktpersonen können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Um das kostenfreie Testangebot weiterhin nutzen zu können, müssen sich die Betroffenen bei der Teststelle ausweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie zu einer der berechtigten Personengruppen gehören. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Mutterpass gilt dabei als Nachweis einer Schwangerschaft und einer bestehenden Stillzeit. Studierende, die einen in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, müssen ihre Studienbescheinigung und den Impfausweis vorzeigen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den für die Studie Verantwortlichen einen entsprechenden Nachweis ausstellen lassen. Kontaktpersonen können entweder ihre Bescheinigung vom Arzt oder vom Gesundheitsamt vorzeigen oder die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts nutzen. Dort müsste die Statusanzeige auf ein erhöhtes Risiko hinweisen.

Alle anderen Personengruppen müssen für ihren Schnelltest zahlen. Wie teuer der wird, legen die jeweiligen Teststellen selbst fest. Wo im Kreisgebiet getestet wird, finden Interessiere auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona Kontaktpersonen erhalten Informationen zu den Teststellen durch das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh.

Achtung: Die Schnelltestangebote richten sich ausschließlich an Personen ohne #Symptome. Wer sich #krank fühlt, soll sich an seinen #Hausarzt wenden. In diesen Fällen kann der #Arzt wie gewohnt einen kostenfreien #PCR-Test durchführen.

Ausführliche Informationen rund um das Thema »Testung« und für wen sie weiterhin #kostenfrei bleibt, liefert das Bundesministerium für #Gesundheit unter #c22215" target="_blank">www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c22215

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30