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Daimler muss im Abgasskandal Schadensersatz für Mercedes »GLK 220 CDI 4Matic« zahlen – Dr. Stoll & Sauer sieht beste Chancen für VerbraucherZoom Button

Mercedes gerät im Diesel-Abgasskandal von Daimler auf die Verliererstraße., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Daimler muss im Abgasskandal Schadensersatz für Mercedes »GLK 220 CDI 4Matic« zahlen – Dr. Stoll & Sauer sieht beste Chancen für Verbraucher

Daimler muss im Abgasskandal Schadensersatz für Mercedes »GLK 220 CDI 4Matic« zahlen – Dr. Stoll & Sauer sieht beste Chancen für Verbraucher

Erneut hat #Daimler im Diesel-Abgasskandal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Stuttgart sprach einem Verbraucher mit Urteil vom 25. Juni 2021 Schadensersatz zu (Aktenzeichen 15 0 74/21). Aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung muss Daimler für einen Mercedes »GLK 220 CDI 4Matic« 30.565,39 Euro bezahlen. Mehrere Oberlandesgericht haben den Autobauer verurteilt. Am #Europäischen #Gerichtshof#EuGH«) kündigt sich eine weitere schwere Niederlage an. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht für geschädigte Verbraucher derzeit beste Chancen, gegen Daimler Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Die Kanzlei empfiehlt daher betroffenen Mercedes-Kunden den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 #VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

LG Stuttgart sieht vorsätzliches und sittenwidriges Handeln

Die Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dem Kläger für den streitgegenständlichen Mercedes »GLK 220 CDI 4Matc« Schadensersatz in Höhe von 30.565,39 Euro nebst Zinsen bezahlen (Aktenzeichen 15 0 74/21). Im Gegenzug muss das Fahrzeug zurückgegeben werden. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:

Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug im Juli 2015 gebraucht zum Preis von 40.888,90 Euro. Das Fahrzeug der »GLK«-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ »OM 651« (»Euro Fünf«), der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen sein soll. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt über die #Abgasrückführung (»AGR«). Die »AGR« wird für die Außentemperatur gesteuert. Das sogenannte »#Thermofenster« manipuliert die Abgasreinigung derart, dass sie die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten ist. Bei den Prüfstandbedingungen sei die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige #Stickoxide (»NOx«) entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die »NOx«-Emissionen dann erheblich höher seien.

Das Fahrzeug unterliegt einem freiwilligen Rückruf als Servicemaßnahmen. Der Kläger hat sich daher von #Daimler ein Software-Update auf den Motor einspielen lassen.

Neben dem Thermofenster soll der Motor auch über eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung sowie eine Manipulation des »On-Board-Diagnose-Systems« (»OBD«) verfügen. Das »OBD« sei so programmiert, dass fälschlicherweise keine Meldung über Fehler im Abgassystem angezeigt werde. Die Regelung des Kühlmittels führt dazu, dass der Motor weniger Stickoxide ausstößt. Um diesen Zustand auf dem Prüfstand zu optimieren, öffnet sich außerdem die Kühlerjalousie und verschafft dem Motor zusätzliche Kühlung. Im Mai 2020 reichte der Verbraucher Klage ein.

Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Kläger. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Das Fahrzeug entsprach beim Inverkehrbringen nicht den gesetzlichen Vorgaben von »EG-VO 715/2007«. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach Paragraph 826 Bürgerliches Gesetzbuch wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kläger haftbar. Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung wertet das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung. Die Verbraucher-Anwälte haben für das Gericht schlüssig das Vorhandensein der illegalen Abschalteinrichtungen vorgetragen.

Daimler habe aus Sicht des Gerichts die Vorwürfe des Klägers nicht widerlegen können. Der Vortrag des Klägers zum Vorhandensein der behaupteten Abschalteinrichtungen sei nicht substantiiert bestritten worden. Mercedes habe im Verfahren nur das Vorhandensein der Abschalteinrichtung bestritten – mehr nicht. Das hielt das Gericht für zu wenig.

Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Artikel Drei, Nummer zehn, Artikel Fünf, Absatz Zwei VO (#EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Das Fahrzeug ist für das Landgericht #mangelhaft.

Der Verbraucher muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht setzte dazu eine zu erwartende Gesamtlaufleistung des Motors von 250.000 Kilometer an. Der Schadensersatz errechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich der Nutzungsentschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Chancen der Verbraucher gegen Daimler steigen enorm

Immer mehr Gerichte in Deutschland erkennen an, das Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am »Europäischen Gerichtshof« (»EuGH«) ist das sogenannte »Thermofenster«, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Der Gerichtshof folgt in der Regel der Argumentation des Generalanwalts. Und selbst der Bundesgerichtshof (»BGH«) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil die Möglichkeit besteht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Und in diesen Verfahren geht es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert, sondern beispielsweise um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von manchen Gerichten als illegale Prüfstandserkennung gewertet wird.

Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (»vzbv«) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes »GLC«- und »GLK«-Modelle mit dem Motor »OM651«. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Betroffene Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen oder ihre Rechte in einer Einzelklage individuell durchsetzen. Die Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung der Ansprüche gegen Daimler. So haben Kläger mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien #Online-#Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden: »Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.«

Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam

Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des Bundesgerichtshofes ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofes 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.

Der Bundesgerichtshof (»BGH«) machte am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss (Aktenzeichen VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der »BGH« gutachterliche Überprüfungen an. Der »BGH«-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.

Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach Paragraph 826 Bürgerliches Gesetzbuch zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz »GLK 220 CDI 4MATIC« mit dem Motor »OM 651« und der Abgasnorm »Euro Fünf«. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der #Volkswagen AG (Aktenzeichen 8 U 8/20).

Am 5. November 2020 folgte das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes »250 d Marco Polo«) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die »AdBlue«-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.

Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: »Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung«. Das Fahrzeug erkenne »die niedrige benötigte Motorleistung« auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte »NEFZ«, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. »Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten«, so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz »E250 CDI Euro Fümf« mit dem bekannten Skandalmotor »OM651«, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund »unzulässiger Abschalteinrichtungen« gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.

Am 26. Januar 2021 äußerte sich der Bundesgerichtshof erstmals zum sogenannten »Thermofenster« (Aktenzeichen VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr ausgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (»vzbv«) reichte am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG ein. Die Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr vertritt den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Die Klage ist vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung vorteilhaft. Versicherte Verbraucher steht die Individualklage offen, die schneller über die Bühne gehen kann und höhere Schadensersatzzahlungen verspricht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist ein Daimler-Verfahren am 13. Juli 2021 an das Oberlandesgericht Koblenz zurück. Es geht nicht nur um das Thermofenster, sondern um andere Manipulationen an der Abgasreinigung der Daimler-Motoren. Und solche Manipulationen führen derzeit reihenweise zur Verurteilung des Autobauers.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (»EuGH«) hat 23. September 2021 Thermofenster als rechtswidrig bezeichnete. Der Generalanwalt stufte in einem Gutachten die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen europäischer Recht (Aktenzeichen C-134/20). Das zu erwartende verbraucherfreundliche Urteil hat auch Auswirkungen auf Daimler-Fälle.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten »JUVE-Handbuch« 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik »Konfliktlösung« – »Dispute Resolution«, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der »RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH« für den Verbraucherzentrale Bundesverband (»vzbv«) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im »JUVE«-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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