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R+V: Tanne und Geschenkpapier nicht im Kamin verbrennen
Wiesbaden, 30. November 2021
Ein Kaminofen sorgt in der Weihnachtszeit für behagliche Wärme. Doch wer die Feuerstelle nutzt, um Abfälle zu verbrennen, muss mit hohen Strafen rechnen. Giftige Stoffe im Rauch gefährden die eigene Gesundheit und die Umwelt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Mehr als zehn Millionen #Kamin- und #Kachelöfen gibt es in deutschen Haushalten. Vor allem in der Zeit rund um Weihnachten und den Jahreswechsel sind viele dieser Holzfeuerstätten im Dauerbetrieb – und mitunter verschwinden darin auch Tannenzweige, Kartons und Geschenkpapier. Doch es ist verboten, frisches Holz, farbig bedrucktes Papier und Zeitungen im Kamin zu verbrennen. »Dafür gibt es gute Gründe: Bei der Verbrennung von Abfall können Schwermetalle und Dioxine freigesetzt werden. Zudem enthält der Rauch auch Feinstaub«, sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Das gefährdet die Gesundheit und die Umwelt und kann zudem den Kamin oder den Abzug schädigen. Wer die Regeln verletzt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Nasses Holz kann zu Schornsteinbränden führen
Grundsätzlich darf im heimischen Wohnzimmer nur naturbelassenes, ausreichend getrocknetes und gespaltenes Holz verwendet werden. Das bedeutet: Neben Abfällen ist auch zu feuchtes Holz tabu. „Je nasser das Holz ist, umso schlechter verbrennt es. Zudem führt der Rauch zu vermehrten Rußablagerungen im Kamin und im Schornstein, die nicht vom Schornsteinfeger entfernt werden können“, erläutert R+V-Experte Brüning. „Das kann langfristig sogar zu einem Schornsteinbrand führen, wenn Funken den dort abgelagerten Ruß entzünden.“ Deshalb sollte das Holz nicht mehr als 15 Prozent Restfeuchte haben. Ab 25 Prozent Restfeuchte ist das Verbrennen ganz verboten. Dasselbe gilt für Zweige mit Tannennadeln: Die Nadeln enthalten ätherische Öle. Das befördert ebenfalls Ablagerungen in Kamin und Schornstein.
Besondere Vorschriften für offene Kamine
Bei offenen Kaminen gelangen noch mehr Schadstoffe in die Luft als bei Kaminöfen. »Deshalb dürfen offene Kamine nur gelegentlich genutzt werden, etwa zu besonderen Anlässen. Zum Heizen sind sie nicht zugelassen“, sagt« Torge Brüning.
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