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Grundsatzbeschluss für die Umsetzung des Sofortprogramms »Perspektive Innenstadt!«Zoom Button

Wolfsburger Innenstadt. Foto: WMG Wolfsburg, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Grundsatzbeschluss für die Umsetzung des Sofortprogramms »Perspektive Innenstadt!«

Grundsatzbeschluss für die Umsetzung des Sofortprogramms »Perspektive Innenstadt!«

Wolfsburg, 1. Dezember 2021

Im September hat die Stadt Wolfsburg die Zusage für ein Budget in Höhe von 1,8 Millionen Euro aus dem niedersächsischen Sofortprogramm »Perspektive Innenstadt!« erhalten. Für die Inanspruchnahme und Inwertsetzung dieser Fördermittel haben die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) und Stadtverwaltung insgesamt 13 Projekte ausgearbeitet. Die Förderprojekte sind dabei integraler Bestandteil der Gesamtstruktur des Entwicklungskonzeptes Innenstadt. Zur Schaffung der finanziellen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen haben Verwaltung und WMG eine entsprechende Beschlussvorlage für die politischen Gremien der Stadt Wolfsburg erarbeitet. 

»Die Bewilligung der Fördermittel freut uns sehr. Die Mittel werden einen wesentlichen Teil dazu beitragen, die Porschestraße zu beleben und zu attraktivieren. Daher ist es umso wichtiger, die erarbeiteten Projekte mit vereinten Kräften schnellstmöglich in die Tat umzusetzen«, erklärt Dennis Weilmann, Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg.

Inhaltlich fokussieren sich die Projekte vor allem auf die Themenfelder Aufenthaltsqualität, Handel, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Verkehr, Kunst und Kultur. So könnten beispielsweise Begrünung, Spiel-, Ruhe- und Erholungszonen sowie kulturelle Angebote für mehr Aufenthaltsqualität sorgen. Außerdem seien digitale Services, Kunst im öffentlichen Raum und Entsiegelungsmaßnahmen in der südlichen Rathausstraße geplant. 

»Gemeinsam mit der Stadtverwaltung und weiteren Partnern haben wir ein breites Projektprogramm ausgearbeitet, dass wichtige konzeptionelle Bausteine wie auch eine größtmögliche Beteiligungsstruktur umfasst und innerhalb des kurzen Förderzeitraums realistisch umsetzbar erscheint. Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel fristgerecht abrufen und die verschiedenen Projekte gemeinschaftlich umsetzen zu können, ist zügiges Handeln und bestmögliches Zusammenwirken aller Akteure entscheidend«, betont WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer.  

Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide führt weiter aus: »In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der WMG wurden darüber hinaus konkrete Projektstrukturen wie auch Zuständigkeiten festgelegt und damit die Basis für funktionierte Abläufe gelegt. Nur wenn alle Projektbeteiligten gut zusammenarbeiten und gemeinsam die Projekte zügig umsetzen, können wir die Fördergelder optimal ausschöpfen und für die Innenstadt Positives bewirken.«

»Jedes einzelne Teilprojekt liefert einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Wolfsburger Innenstadt und wichtige Schritte auf dem Weg, das Zentrum unserer Stadt zukunftssicher aufzustellen«, fassen Harald Vespermann, Aufsichtsratsvorsitzender der WMG, und Sabah Enversen, stell. Aufsichtsratsvorsitzender der WMG zusammen.

Die Auswahl der Teilprojekte erfolgte insbesondere nach den Kriterien der kurzfristigen Umsetzbarkeit und ihrem positiven Einfluss auf die Innenstadtentwicklung. Für jedes Projekt, das mit Mitteln aus dem Sofortprogramm realisiert werden soll, muss ein einzelner Förderantrag gestellt werden. Die geförderten Projekte müssen bis Mitte 2023 abgeschlossen sein und somit sind die ersten Förderanträge bis spätestens März 2022 zu stellen. Die Wirtschaftsförderung der WMG wird die Antragstellung für die jeweiligen Einzelvorhaben koordinieren. 

Der angestrebte Ratsbeschluss ist dabei Voraussetzung für die rasche Antragstellung der jeweiligen Projekte und die Bereitstellung der benötigen kommunalen Finanzmittel für das Förderprogramm, bei dem unter anderem ein kommunaler Eigenanteil von zehn Prozent erforderlich ist. Da das Land die Fördermittel jedoch erst nach Abschluss eines jeden Projekts auszahlt, muss die Kommune in eine entsprechende Vorleistung gehen. Unter Beachtung des Eigenanteils in Höhe von zehn Prozent umfasst das Gesamtvolumen des Förderprogramms »Sofortperspektive Innenstadt«, ein positives Votum des Rates vorausgesetzt, für die Stadt Wolfsburg insgesamt zwei Millionen Euro. 

Projektliste für das Sofortprogramm »Perspektive Innenstadt!«

Die WMG und die Stadtverwaltung haben 13 Teilprojekte für die kurzfristige Umsetzung innerhalb des Förderprogramms identifiziert. Die Projekte haben jeweils einen unterschiedlichen Bearbeitungsstand. Auf Grundlage der bereits gefassten Beschlüsse wurde mit ersten Teilprojekten bereits begonnen. So startete zum einen das Büro Gehl mit der sog. PSPL-Studie (»Public life and public space«) zur Untersuchung der #Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zum anderen unterstützt seit Herbst ein externes Büro für urbane Zukunftsstrategien bei der zentralen Prozessteuerung des Entwicklungskonzepts Innenstadt. Auch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept befindet sich bereits in der Fortschreibung.

Über diese kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen des Sofortprogramms hinaus werden mit dem Prozess zum Entwicklungskonzept Innenstadt (Masterplan) auf Grundlage breiter Beteiligungsformate weitere kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen gesammelt, erarbeitet und diskutiert. Damit wird auf der einen Seite die Grundlage geschaffen, die Innenstadt auch strategisch weiterzuentwickeln und langfristig fit zu machen. Auf der anderen Seite kann die zu entwickelnde Strategie eine wertvolle Basis für das Einwerben weiterer Fördermittel sein.

Sofortprogramm »Perspektive Innenstadt!«

Projekte, die im Rahmen des niedersächsischen Sofortprogramms »Perspektive Innenstadt!« realisiert werden, werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und als Teil der Reaktion der Union auf die #Covid-19-#Pandemie finanziert. Das Förderprogramm soll niedersächsische Kommunen bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten unterstützen.

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