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Dem Klosteralltag nachspüren: Beim gemeinsamen Rundgang ertasten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Architektur des ehemaligen Klosters Dalheim. Foto: Kristina Schellenberg, LWL, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

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  • Gemeinsame öffentliche Führung für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen

Lichtenau-Dalheim (lwl) Im #LWL #Landesmuseum für Klosterkultur, Stiftung Kloster Dalheim, spüren blinde, sehbehinderte und sehende Menschen bei einem gemeinsamen Rundgang durch die Klausur des ehemaligen Klosters in Lichtenau-Dalheim (Kreis Paderborn) am Sonntag, 23. Januar 2022, um 15 Uhr, dem Alltag in einem mittelalterlichen Kloster nach.

»Sie erkunden die Dimensionen von Klosterkirche und Kreuzgang und füllen sie mit Wort und Klang. Texte aus den Stundengebeten stehen in Punktschrift zur Verfügung. An traditionellen Handwerkzeugen lernen die Besucher:innen haptisch die Arbeit eines Steinmetzes kennen oder erfahren beim Ausprobieren einer Wachstafel, wie mühsam die Arbeit im Skriptorium, der Schreibstube der Mönche, war. Im Anschluss an den Rundgang besteht die Möglichkeit, eine Kerze aus Bienenwachs herzustellen.«

Die Führung dauert rund zwei Stunden und richtet sich an Erwachsene und Kinder ab 8 Jahren. Die Teilnahmekosten betragen 3 Euro pro Erwachsenem plus Eintritt. Kinder haben freien Eintritt. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent zahlen ermäßigten Eintritt (4,50 Euro) und haben, soweit erforderlich, eine Begleitperson gegen Nachweis frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Um der weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, gilt für die Teilnahme an der Führung die Maskenpflicht sowie die 2G-Regel (geimpft, genesen) für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren. Für Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahre gilt weiterhin die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Für den Besuch des Klosterwirtshauses gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre 2G-Plus (zusätzlicher Schnelltest, höchstens 24 Stunden alt oder #Booster #Impfung).

Weitere Informationen

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