Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verbraucherschutz: IGeL, diese Rechte gelten beim ArztZoom Button

Foto: VZ NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherschutz: IGeL, diese Rechte gelten beim Arzt

Verbraucherschutz: IGeL, diese Rechte gelten beim Arzt

  • Selbstzahlerleistungen sind nie eilig, vorab die Kasse fragen

Was tun, wenn man in der Arztpraxis eine Zusatzleistung angeboten bekommt, die privat zu bezahlen ist? Soll man zustimmen oder darf man ablehnen? Tatsächlich haben Patienten bei sogenannten »Individuellen Gesundheitsleistungen« (#IGeL) klare Rechte. Niemand muss sich sofort entscheiden. Die Frage nach Nutzen und Schaden ist wichtig, ebenso die wirtschaftliche Aufklärung.

An erster Stelle steht die Aufklärung

Patienten haben das Recht auf eine umfassende Aufklärung über Nutzen, Risiken und Alternativen zu der angebotenen Leistung. Das ist im Gesetz verankert (§ 630e BGB). Ebenso haben sie das Recht auf eine angemessene Bedenkzeit. Nur der Arzt oder die Ärztin darf die Aufklärung übernehmen, nicht das #Praxispersonal. Auch drängen dürfen #Ärzte nicht. Ohnehin sind Individuelle Gesundheitsleistungen nicht dringend, denn was medizinisch notwendig, wirtschaftlich und ausreichend ist, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen. Niemand darf zeitlich oder moralisch unter Druck gesetzt werden. Wer einer IGeL zustimmt, muss einen schriftlichen Behandlungsvertrag erhalten.

Bezahlung nur nach Kosteninformation und ordnungsgemäßer Rechnung

Auch wenn es nur 20 Euro sind: Laut § 630c Absatz 3 BGB sind Ärzte verpflichtet, Patienten vor der Behandlung darüber zu informieren, wenn die Krankenkasse die Kosten einer Untersuchung oder Behandlung nicht oder nur zum Teil übernimmt. Dazu ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag nötig, der möglichst genau über die zu erwartenden Kosten informiert. Pauschalpreise oder Zahlung auf Vorkasse sind nicht erlaubt. Ebenso ist eine Rechnung Pflicht. Diese darf kein willkürlich festgelegtes Honorar vorsehen, sondern muss sich an den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientieren. Darin sind Obergrenzen für Gebührenfaktoren und besondere Begründungspflichten bei einer Überschreitung des 2,3 fachen Gebührensatzes festgelegt.

Vorab die Krankenkasse fragen

Wer Interesse an einer IGeL hat, sollte vorab die eigene Krankenkasse fragen, ob sie die Kosten übernimmt. Denn manche IGeL sind freiwillige Kassenleistungen oder werden bei begründetem Krankheitsverdacht oder für bestimmte Risikogruppen bezahlt. Das geht jedoch nicht nachträglich. Ärzt:innen argumentieren zwar immer wieder, die Kassenleistungen seien veraltet, in Wahrheit aber gibt es viele Beispiele dafür, dass #IGeL #Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurden. Für bestimmte Altersgruppen sind das verschiedene Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung wie die Darmspiegelung, die Mammographie und das Hautkrebs-Screening, ebenso das Neugeborenen Hörscreening, immunologische Stuhltests zur Darmkrebsfrüherkennung oder die Stoßwellentherapie (ESWT) bei Fersenschmerz. Viele Selbstzahlerleistungen dagegen sind wissenschaftlich nicht ausreichend geprüft.

Verzichtsformulare nicht unterschreiben

Wenn Patienten eine IGeL ablehnen, kommt es immer wieder vor, dass Praxen ein Verzichtsformular vorlegen, auf dem das Nein zu einer Selbstzahlerleistung dokumentiert werden soll. Das müssen Patient:innen nicht unterschreiben. Ärzte haben zwar eine Dokumentationspflicht, aber diese bedeutet nur, dass die zu therapeutischen Zwecken notwendigen Angaben in der Behandlungsakte zu vermerken sind. Eine Ablehnung einer IGeL-Leistung können Ärzt:innen daher selbst notieren, eine Unterschrift ist nicht nötig.

Weitere Informationen und Links

Mehr über die Preise bei Individuellen Gesundheitsleistungen unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/11693, zehn Tipps für Patienten unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/11695 …

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30