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Foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Vier Irrtümer über die sogenannte 24 Stunden Pflege

Vier Irrtümer über die sogenannte 24 Stunden Pflege

Vielen Familien mit Pflegebedürftigen erscheint es als ideale Lösung: Eine Betreuung im eigenen Zuhause, rund um die Uhr gewährleistet durch ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte, wie es von vielen Agenturen angeboten wird. Doch das vermeintliche Rundum Sorglos Paket ist in der Regel eine Mogelpackung und die Werbung oft in doppelter Hinsicht irreführend. Der Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale NRW zeigt auf, welche Annahmen falsch sind und wie eine gute Betreuung zu Hause organisiert werden kann.

Irrtum 1: »24 Stunden Pflege« gilt rund um die Uhr

Die Bezeichnung »24 Stunden Pflege« ist verbreitet, aber falsch. Denn niemand kann, darf und soll 24 Stunden zur Verfügung stehen. »Das deutsche Arbeitsrecht lässt eine durchgängige Tag-und-Nacht-Betreuung durch eine einzige Person nicht zu«, sagt Susanne Punsmann, Pflegerechtsexpertin der #Verbraucherzentrale NRW. »Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni 2021 in einem Urteil klargestellt, was schon lange gilt: Eine tatsächliche Rund um die Uhr #Betreuung ist von einer Person alleine nicht zu leisten.« Die Arbeitszeit, einschließlich der Bereitschaftszeit, darf durchschnittlich acht Stunden am Tag bei einer Sechstagewoche nicht überschreiten. Als Bereitschaftszeit gilt nicht der einzelne Einsatz, sondern zum Beispiel die ganze Nacht, wenn die Betreuungskraft nachts bei einem Toilettengang helfen soll, sich also an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort aufhalten muss, um im Bedarfsfall unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können.

Irrtum 2: »24 Stunden Pflege« ist #Pflege und #Betreuung

Die ausländischen Haushalts- und Betreuungskräfte, so der korrekte Fachbegriff, sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegekräfte. Sie dürfen deshalb explizit keine medizinische Behandlungspflege übernehmen. Nur ausgebildete Pflegefachkräfte dürfen Verbände wechseln oder Spritzen geben. Im Pflegealltag sind in der Regel ambulante Pflegedienste dafür zuständig. Die Betreuungskräfte können lediglich grundpflegerische Tätigkeiten etwa beim Waschen oder Duschen übernehmen und im Alltag helfen, beim Essen und Trinken oder beim An- und Auskleiden. Sie erledigen Arbeiten im Haushalt wie kochen, putzen oder einkaufen. Die wichtigste Aufgabe jedoch ist die Betreuung. Die Betreuungskräfte lesen vor, begleiten bei Spaziergängen und nehmen mit der pflegebedürftigen Person Termine wahr. Sie ermöglichen so die Teilhabe am sozialen Leben.

Irrtum 3: »24 Stunden Pflege« gibt es von der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt nicht für eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft. Pflegebedürftige können jedoch einen Teil dieser Kosten durch ihr Pflegegeld decken. Der Lohn muss mindestens dem deutschen #Mindestlohn entsprechen, auch wenn die Kräfte von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden. Meist stammen die ausländischen Haushaltskräfte und Betreuungskräfte aus Osteuropa oder Südosteuropa. Sie alle haben ein Anrecht auf sämtliche in Deutschland geltenden Arbeitnehmerschutzrechte und auf einen angemessenen Lohn, egal ob sie aus Polen, Rumänien oder aus der Ukraine kommen. Mehr Informationen zur Finanzierung und eine unabhängige Beratung zur Pflegeversicherung bieten Pflegeberatungsstellen der Kommunen oder Pflegestützpunkte.

Irrtum 4: »24 Stunden Pflege« macht andere Pflege überflüssig

Ausländische Betreuungskräfte können immer nur ein Baustein in der Versorgung Pflegebedürftiger sein. Die Pflegeversicherung bietet jedoch Möglichkeiten für weitere Hilfen. Eine Unterstützung durch Verwandte, Nachbarn, Minijobber oder auch Betreuungsdienste ist möglich. Spätestens ab Pflegegrad 3 sollte ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden. Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird, kann dafür das Pflegegeld verwenden, das je nach Unterstützungsbedarf gestaffelt ist.

Hotline zum Thema »Ausländische Haushaltspflege und Betreuungskräfte«, Telefon +492113809400, montags von 14 bis 16.30 Uhr und mittwochs von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr

Pflegewegweiser NRW

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Kommentare

Silvia Vogel: Wir haben eine Pflegerin der Agentur Carena aus Bulgarien. Die Pflegerin stammt aber aus der Slowakei. Jetzt sollen wir einen Vertrag unterschreiben, in dem die Pflegerin selber die Auftragnehmerin ist. Ist das so in Ordnung? Wir sollen auch das Geld auf das Konto der Pflegerin überweisen., 7. April 2022, 17.15 Uhr

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