Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verbraucherzentrale NRW, Konto gepfändet – und nun?Zoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale NRW, Konto gepfändet – und nun?

#Verbraucherzentrale #NRW, Konto gepfändet – und nun?

  • Zur Aktionswoche Schuldnerberatung gibt die Verbraucherzentrale NRW Hinweise zum Pfändungsschutzkonto

In #NRW sind rund 11,6 Prozent der Bevölkerung überschuldet. Unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Kurzarbeit oder eine hohe Nachzahlung beim Energieversorger bringen Betroffene oft völlig unverschuldet in eine prekäre wirtschaftliche Lage. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung fordert die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) deshalb einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung, eine bessere Finanzierung sowie einen unbürokratischeren Zugang zu den Beratungsangeboten für alle. »Wer in die #Überschuldung gerät, ist auch schnell von einer Kontopfändung betroffen«, sagt Christoph Zerhusen, Jurist und Experte für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. Was können Betroffene in dieser Situation tun? Wie lässt sich das Konto trotz Pfändung weiter nutzen?

Automatischer Schutz durch Umwandlung

Wer ein Konto besitzt, hat jederzeit das Recht, die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, ein sogenanntes P Konto, durchzuführen zu lassen. Im Gegensatz zu »normalen« Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Verrechnung und Aufrechnung geschützt. Auf dem Konto kann dann monatlich über einen Freibetrag von 1.260 Euro verfügt werden.

Erhöhter Freibetrag bei Unterhaltspflichten oder Leistungsbezug

Wer Unterhaltspflichten hat oder Sozialleistungen für eine andere Person im Haushalt oder beispielsweise Kindergeld erhält, kann einen höheren Freibetrag erhalten. Hierzu wird lediglich eine Bescheinigung von der auszahlenden Stelle (zum Beispiel Jobcenter oder Familienkasse) oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle benötigt. Die Bescheinigung sollte unverzüglich dem Kreditinstitut vorgelegt werden. Spätestens am übernächsten Geschäftstag muss dann der erhöhte Betrag zur Verfügung stehen.

Höchster Schutz auf Antrag

In manchen Fällen kommt es vor, dass das pfändungsfreie Einkommen höher ist als der Betrag, der durch den Grundfreibetrag und die bescheinigten Erhöhungsbeträge geschützt wird. Dann kann zum Beispiel beim #Amtsgericht ein Antrag auf individuelle Festsetzung des Freibetrags gestellt werden. Alle Einkünfte, die grundsätzlich unpfändbar sind, können so auch auf dem P #Konto zusätzlich frei gestellt werden.

Kostenfreie Umwandlung und Informationspflicht der Banken

Für die Umwandlung in ein P-Konto oder die Bearbeitung von dort eingegangenen Pfändungen darf eine Bank keine gesonderten Entgelte verlangen. Der bislang bestehende Vertrag wird nur um eine gesetzlich vorgesehene Zusatzfunktion ergänzt. Bei einem P Konto müssen Kreditinstitute außerdem ausdrücklich informieren über …

  • das im laufenden Kalendermonat verfügbare Guthaben und …

  • das im nächsten Monat nicht mehr pfändungsfreie Guthaben.

Wird ein Konto im Minus in ein P-Konto umgewandelt, ist der #Soll #Saldo auf ein zweites (Unter-)Konto auszubuchen und die folgenden Gutschriften müssen als Guthaben im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung stehen. 

Hintergrund Aktionswoche

Die Aktionswoche »… und plötzlich überschuldet« wird von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und Verbände (AG SBV) veranstaltet. In der AG haben sich die Verbraucherzentralen, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung, eine bessere Finanzierung sowie einen Zugang für alle zu den Beratungsangeboten.

Weiterführende Infos und Links

Die #Verbraucherzentrale #NRW bietet Beratung und gegebenenfalls Vertretung zur Existenzsicherung sowie bei #Zahlungsunfähigkeit kostenlos an. Mehr zum Beratungsangebot online

Mehr Informationen und ausführliche FAQ zum Pfändungsschutzkonto bietet die Verbraucherzentrale NRW online

Verbraucherzentrale NRW Online

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30