Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

VDP, Pfandbriefgesetz Novelle stärkt InvestorenschutzZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

VDP, Pfandbriefgesetz Novelle stärkt Investorenschutz

VDP, Pfandbriefgesetz Novelle stärkt Investorenschutz

Berlin (otsOTS)

  • Europäische Richtlinie vollständig umgesetzt – Pfandbriefe mit unverändert privilegierter Risikogewichtung

Die zum 8. Juli 2022 in Kraft tretenden Änderungen am Pfandbriefgesetz (PFANDBG) werden vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) begrüßt. Eingeführt werden beispielsweise neue Regelungen für die Überdeckung sowie ein neuer europäischer Bezeichnungsschutz. Darüber hinaus werden die Transparenzvorschriften für Pfandbriefe substanziell erweitert. Im Fokus stehen unter anderem Kennzahlen in Bezug auf den Umlauf, Überdeckung, Fälligkeitsverschiebung, #Liquiditätsrisiko, #Deckungsderivate sowie weitere Deckungswerte.

"Mit den Änderungen wird der Investorenschutz für die Pfandbriefanleger noch weiter gestärkt. Dies sichert die Qualitätsführerschaft des Pfandbriefs innerhalb der Covered-Bond-Produktgemeinschaft," begrüßt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt die Novelle des Pfandbriefgesetzes.

Mit der Novelle des Pfandbriefgesetzes werden die Regelungen der europäischen Covered-Bond-Richtlinie sowie des Artikels 129 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) in Deutschland vollständig umgesetzt.

Zu den zahlreichen Änderungen am Pfandbriefgesetz gehört, dass die bisherige barwertige sichernde Überdeckung von 2 Prozent erstmals um eine nennwertige sichernde Überdeckung ergänzt wird (2 Prozent für Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe, 5 Prozent für Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe). Außerdem dürfen Forderungen gegenüber Kreditinstituten künftig nur noch in Deckung genommen werden, wenn ein externes Rating vorhanden ist und sie nicht aus derselben Bankengruppe stammen.

Obwohl die Veröffentlichung von Angaben zur Überdeckung bereits zur gängigen Praxis gehört, waren entsprechende Kennzahlen bisher nicht Bestandteil von Paragraph 28 #Pfandbriefgesetz. Zukünftig sind Pflichtangaben zur Gesamtüberdeckung zu machen. Darüber hinaus sind auch jeweils einzeln die Beträge der gesetzlichen, vertraglichen und freiwilligen Überdeckung auszuweisen. Diese sind von den Kreditinstituten als Nennwert, Barwert und Risikobarwert zu veröffentlichen.

Die vdp-Mitgliedsinstitute haben sich auf ein einheitliches Verständnis der neuen Anforderungen geeinigt und sorgen damit weiterhin für die Vergleichbarkeit der Informationen. Die Transparenzangaben nach den neuen Regelungen sind erstmalig für das dritte Quartal 2022 und die Vorjahresdaten für die meisten neuen Kennzahlen erstmalig ab dem dritten Quartal 2023 durch die Pfandbriefbanken zu veröffentlichen. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick, unter anderem mit Aufstellungen zu den Transparenzangaben der Mitgliedsinstitute, finden Investoren und Analysten auf der Website des VDP, mehr

Vor dem 8. Juli 2022 begebene Pfandbriefe unverändert mit privilegierter Risikogewichtung

Neu eingeführt wird ein europäischer Bezeichnungsschutz mit den Begriffen »Europäische gedeckte Schuldverschreibung« mit und ohne »Premium«. Ob die Bezeichnung kommuniziert wird, liegt im Ermessen der Emittenten. Durch den Zusatz »Premium« wird ausgesagt, dass die Anforderungen nach Artikel 129 der europäischen Kapitaladäquanzverordnung (CRR) erfüllt sind, was als Zeichen einer besonders hohen und anerkannten Qualität gilt. Der Zusatz »Premium« gilt für alle ab dem 8. Juli 2022 begebenen Hypothekenpfandbriefe, Öffentlichen Pfandbriefe sowie Schiffspfandbriefe.

Die BAFIN wird künftig eine Liste aller Pfandbriefbanken und deren Pfandbriefgattungen veröffentlichen und darauf hinweisen, für welche der in Umlauf befindlichen Pfandbriefgattungen der Pfandbriefbank die Bezeichnungen verwendet werden dürfen. Dabei gilt, dass alle vor dem 8. Juli 2022 emittierten Pfandbriefe zwar nicht die Bezeichnungen »Europäische gedeckte Schuldverschreibung« und »Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)« verwenden dürfen, aber unverändert die Anforderungen an die privilegierte Risikogewichtung nach Artikel 129 CRR erfüllen. Die #BAFIN wird hierzu auf ihrer Website einen entsprechenden Hinweis veröffentlichen.

Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP)

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30