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Verbraucherzentrale NRW, Energiepreiskrise, stimmt der Abschlag für Strom oder Gas?
Die #Energiepreiskrise sorgt für steigende #Stromkosten und #Gaskosten. In den kommenden Monaten werden Haushalte mit deutlich höheren Energiekosten rechnen müssen. Besonders bei #Gas können sich die Preise vervielfachen. Sobald Energieversorger schriftlich über Abschlagserhöhungen informieren, fragen sich #Verbraucher häufig, ob die neuen Werte korrekt sind. Mit dem interaktiven #Energiekosten Rechner der #Verbraucherzentrale #NRW lässt sich dies unkompliziert prüfen. Dabei sind drei Dinge zu beachten …
Aktuelle Preise ermitteln
Hat der Energieversorger bereits schriftlich über die Erhöhung der Energiekosten informiert, sollte dazu der sogenannte Brutto Preis je Kilowattstunde (kWh) zu finden sein. Dieser schließt Steuern und weitere Kosten ein und ist somit maßgeblich für die Höhe der Abrechnung. Ist diese Angabe nicht vorhanden, ist es ratsam, sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto Preis zu erkundigen.
Neue Energiekosten berechnen
Liegt der aktuelle Brutto Preis je Kilowattstunde vor, benötigen Verbraucher noch den Jahresverbrauch. Dieser findet sich zum Beispiel in der Jahresabrechnung des Vorjahres. Dazu kommt in vielen Tarifen noch ein #Grundpreis und bei einigen wenigen Haushalten ein sogenanntes Messeentgelt. Beide Angaben finden sich ebenfalls in der letzten #Jahresrechnung. Liegen alle Daten vor, lassen sich die jährlichen Energiekosten und die korrekte Abschlagszahlung mit dem Energiepreis Rechner ermitteln.
Abschlagszahlungen prüfen
Kündigt der Energieversorger höhere Abschlagszahlungen an, sollten Verbraucher diese prüfen. Einige Anbieter erhöhen zwar den Preis, passen aber gleichzeitig nicht die Abschläge an. Dies kann bei der nächsten Jahresabrechnung zu hohen Nachzahlungen führen. Andere Anbieter verlangen überhöhte Abschläge, die trotz höherer Preise nicht notwendig sind. Verbraucher zahlen dann monatlich zu viel Geld. Stellen betroffene Haushalte mit Hilfe des Energiepreis Rechners fest, dass die neue Abschlagshöhe nicht korrekt ist, sollten sie sich an ihren Energieversorger wenden und eine Anpassung der Abschlagshöhe verlangen.
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