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Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Mobilfunk: Tarifbedingungen müssen im Werbeflyer gut lesbar seinZoom Button

Foto: Andrey Matveev, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Mobilfunk: Tarifbedingungen müssen im Werbeflyer gut lesbar sein

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Mobilfunk: Tarifbedingungen müssen im Werbeflyer gut lesbar sein

Düsseldorf, 9. Januar 2023

#Landgericht #Düsseldorf gibt Klage des VZBV gegen unlautere #Vodafone #Werbung statt
 
Im #Werbeflyer standen wesentliche Tarifbedingungen lediglich in einer Fußnote in winziger Schrift.
Lesbarkeit wurde zusätzlich durch die Text und Farbgestaltung erschwert. Landgericht (LG) Düsseldorf verurteilt Vodafone zur Unterlassung der unlauteren #Werbung.

Das Landgericht Düsseldorf hat der Vodafone GmbH untersagt, in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif wesentliche Tarifbedingungen in einer kaum lesbaren Fußnote zu verstecken. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) statt, der dem Unternehmen unlautere Werbung durch Verschweigen wesentlicher Informationen vorgeworfen hatte.

#Vodafone hatte in einem mehrseitigen Werbeflyer für einen Mobilfunktarif geworben. An mehreren Angaben zum Monatspreis und zum Leistungsumfang befand sich der Hinweis auf die Fußnote 1, die zusammen mit anderen Fußnoten auf einer Seite des Flyers abgedruckt war. Die Fußnote enthielt unter anderem wichtige Hinweise zur Mindestlaufzeit des Vertrags, zum einmaligen Anschlusspreis und Details zum Leistungsumfang.

Einsatz von Tracking Cookies auf focus.de war rechtswidrig

  • VZBV Klage gegen die Burda Forward GmbH weitgehend erfolgreich

Das Unternehmen wollte auch für zahlreiche Drittanbieter die Einwilligung zur Datennutzung und zum Tracking des Nutzerverhaltens einholen. Landgericht München: #Cookie #Banner erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen für eine wirksame Einwilligung. Strittiges Banner wird bis heute auf vielen Webseiten eingesetzt.

Das Landgericht München I hat der Burda Forward GmbH untersagt, ohne wirksame Einwilligung der Verbraucher Tracking Cookies zur Auswertung des Nutzerverhaltens für Werbezwecke und Analysezwecke einzusetzen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) teilweise statt. 

Die zum Burda Medienkonzern gehörende Burda Forward GmbH betreibt unter anderem die Seite focus.de, das nach eigenen Angaben größte Nachrichtenportal Deutschlands. Nach Aufrufen der Seite öffnete sich ein sogenanntes #Cookie #Banner, mit dem sich das Unternehmen die Einwilligung zur Speicherung von Cookies und zur Auswertung von auf den Endgeräten der Nutzer gespeicherten Daten für Werbezwecke und Analysezwecke einholen wollten.

Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV)

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