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Umweltbundesamt (UBA), mögliches Verbot von perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen in der EUZoom Button

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Umweltbundesamt (UBA), mögliches Verbot von perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen in der EU

Umweltbundesamt (UBA), mögliches Verbot von perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen in der EU

  • UBA und weitere Behörden übermitteln Beschränkungsvorschlag für PFASs an Europäische Chemikalienagentur

Berlin, 13. Januar 2023

Europäische Behörden, unter ihnen das Umweltbundesamt (UBA), haben heute einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (perfluorierte und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der #REACH #Verordnung in 2007. Für Deutschland haben neben dem UBA die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und das #Bundesinstitut für #Risikobewertung (BFR) zusammen mit den niederländischen, dänischen, norwegischen und schwedischen Behörden den Vorschlag erarbeitet. Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlages durch die ECHA ist für den 7. Februar 2023 vorgesehen. An diesem Tag ist auch eine hybride Pressekonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Behörden geplant.

PFAS ⁠ steht für Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie wasserabweisend, schmutzabweisend, und fettabweisend sind. PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie #Outdoor #Kleidung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz. Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Diese Chemikalien sind so stabil, dass sie lange in der Umwelt verbleiben und sich in Nahrungsketten anreichern können. PFAS werden weltweit in Gewässern, #Luft und Böden nachgewiesen. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben. 

Bislang gibt es nur wenig Möglichkeiten, PFAS zu umgehen. Bei Bekleidung wie Outdoorjacken gibt es bereits entsprechend beworbene Produkte. Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine #Eisenpfanne oder #Emaillepfanne. Diese sind sogar länger haltbar, weil sie kratzfest sind. Und Mehrweggeschirr aus #Glas oder #Porzellan statt beschichteter Einmal-Pappbecher ist ohnehin besser für die Umwelt. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen – bei #Teppichen statt auf PFAS Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle. 

Der Beschränkungsvorschlag der europäischen Behörden wurde unter ⁠ REACH ⁠, der EU Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Aufgrund von bislang nicht kontrollierten Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFASs ist eine Maßnahme in der gesamten EU und dem europäischen #Wirtschaftsraum erforderlich. In den vergangenen 3 Jahren haben die Behörden der fünf Länder die PFASs, deren Verwendungen und die Risiken, die diese für Mensch und Umwelt darstellen, eingehend untersucht. Im Rahmen dessen wurden zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten. 

Für den Tag der Veröffentlichung planen die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden eine Pressekonferenz, bei der die Inhalte des Beschränkungsvorschlags vorgestellt werden. 

Nächste Schritte

ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen. 

Voraussichtlich am 22. März 2023 wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte soll am 5. April 2023 stattfinden. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation gegeben. 

Die Stellungnahmen von RAC und SEAC sollen laut ⁠ REACH-Verordnung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Mit Blick auf die Komplexität und den Umfang des Beschränkungsvorschlages wird dies eine große Herausforderung für die Ausschüsse darstellen. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU #Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung.

Umweltbundesamt (UBA) Online

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