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Foto: Andrea Piacquadio, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»Beratung mit Handicap« fordert: Assistenzleistungen müssen stets Vorrang vor rechtlicher Betreuung haben

»Beratung mit Handicap« fordert: Assistenzleistungen müssen stets Vorrang vor rechtlicher Betreuung haben! Anlaufstelle beklagt schnelle und unkritische Einsetzung von gesetzlichen Vertretern bei Menschen mit Behinderung

Konstanz, 13. Mai 2023

»In Deutschland wird zu schnell eine rechtliche #Betreuung eingesetzt, statt zunächst auf Assistenzleistungen zu bauen und damit die Selbstbestimmtheit von #Menschen mit #Krankheit oder #Behinderung zu stärken!« Mit diesen deutlichen #Worten macht der Leiter der ehrenamtlichen Anlaufstelle »Beratung mit #Handicap«, Dennis Riehle (Konstanz), auf einen Missstand deutlich, der immer wieder zu Beschwerden Betroffener führt und die Betreuungsgerichte über die Maßen hin belastet. Wie der 37-jährige Sozialberater in einer aktuellen Aussendung mitteilt, sei eine Vielzahl von eingehenden Anfragen vom Thema Unzufriedenheit mit gesetzlichen Betreuern geprägt und führe nicht selten zu einem Gefühl der Hilflosigkeit bei den Menschen, denen mit diesem Instrument der Vertretung ein Großteil ihrer Eigenverantwortung genommen werde: »Dabei gibt es doch andere Instrumente, die zuvor genutzt werden sollten!«, erklärt Riehle – und stellt dabei insbesondere auf Leistungen zur Teilhabe ab, beispielsweise die #Option einer persönlichen #Assistenz. »Nicht selten wird die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung kleingeredet, eine rechtliche Betreuung scheint dann wohl unkomplizierter als der Weg einer Assistenz, die dem Betroffenen deutlich mehr eigene Spielräume lässt«, formuliert der Berater.

Sie sei dabei lediglich eine ergänzende Hilfestellung, die aber die Souveränität des Erkrankten oder Gehandicapten erhält und nur dort unterstützend oder begleitend eingreife, wo es auch tatsächlich nötig wäre: »Zumeist sind die Bereiche, von denen eine gesetzliche Betreuung umfasst wird, weitaus allgemeiner und pauschaler, als es in der Assistenz der Fall ist. Während erste insbesondere auf die verwaltenden, rechtlichen und bürokratischen Abwicklungen des Lebens konzentriert bleibt, setzt letztere gerade bei der Bewältigung praktischer Alltagsaufgaben sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Dasein an«, erläutert Dennis Riehle. »Leider werden diese zwei vollkommen unterschiedlichen Möglichkeiten, behinderten Menschen bei der Aufrechterhaltung einer geordneten Existenz zur Seite zu stehen, allzu oft vermischt oder verwechselt. So kommt es zum Umstand, dass Personen nicht selten unter eine Betreuung gestellt werden, obwohl die Assistenz zweifelsfrei die mildere und passgenauere Form des Beistandes wäre«. Riehle rät Betroffenen deshalb, im Zweifel für ihr Recht auf möglichst viel Selbstentscheidung zu kämpfen und appelliert auch an #Politik und die #Gerichte: »Eine Betreuung sollte am Ende der Liste der Optionen stehen, aktivierende Maßnahmen sind vorzuziehen«.

Die Beratung mit Handicap ist #online kostenlos und überregional erreichbar.

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