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AOK begrüßt Pläne für ein Transparenzverzeichnis zur Qualität von Krankenhäusern

AOK begrüßt Pläne für ein Transparenzverzeichnis zur Qualität von Krankenhäusern

Berlin, 17. August 2023

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf für ein »Krankenhaustransparenzgesetz« vorgelegt. In einer ersten Reaktion begrüßt die Vorstandsvorsitzende des #AOK Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, die Pläne des #BMG für ein Transparenzverzeichnis.

»Mehr Transparenz über die Qualität der Krankenhausversorgung für die Patientinnen und Patienten zu schaffen, ist grundsätzlich notwendig und ein sinnvoller Baustein der Krankenhausreform. Wir begrüßen daher die Initiative des Bundesgesundheitsministers, das Informationsangebot für die Patienten und ihre Angehörigen zu erweitern. Das geplante Transparenzverzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums kann die Qualitätstransparenz in der stationären Versorgung entscheidend weiterentwickeln. Es eignet sich aus unserer Sicht auch als Basis für ein Qualitäts Monitoring der Effekte der Krankenhausreform.

Ergänzend sollte das Institut für #Qualitätssicherung und #Transparenz im #Gesundheitswesen damit beauftragt werden, qualitativ hochwertige Zertifikate von Klinikstandorten im Transparenzverzeichnis auszuweisen. Eine wertvolle Orientierungshilfe für #Patienten sind zum Beispiel die Zertifizierungen ›Onco Zert‹ der Deutschen Krebsgesellschaft oder ›Endo Cert‹ der Deutschen Gesellschaft für #Orthopädie und #Orthopädische #Chirurgie. Zudem sollte ein Ideenwettbewerb für weitere Qualitätsinformationen im Portal etabliert werden, an dem sich alle Akteure im Gesundheitswesen beteiligen können.

Die AOK bietet mit dem Gesundheitsnavigator bereits seit langer Zeit ein Portal an, das unter anderem über Fallzahlen der einzelnen Krankenhäuser, Zentrums Zertifizierungen, die Einhaltung von OP Mindestmengen und Qualitätsergebnisse auf Basis von Routinedaten Auswertungen informiert. Wir sind bereit, unsere Erfahrungen bei der Auswertung und Aufbereitung der Daten in den Aufbau des neuen Transparenzverzeichnisses einzubringen.«

Zum Gesundheitsnavigator der AOK, mehr

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www.aok.de

 
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