Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Landtag beschließt: Pflanzen statt Schotter und RindenmulchZoom Button

Ein Vorgarten mit Pflanzenivelfalt und Strukturvielfalt, wenig Versiegelung, Wasserelementen und Sitzgelegenheiten. Foto: Korndörfer, BGL, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Landtag beschließt: Pflanzen statt Schotter und Rindenmulch

Landtag beschließt: Pflanzen statt Schotter und Rindenmulch

Düsseldorf, 25. Oktober 2023

In der neuen #Landesbauordnung #NRW wird erläutert, was mit einer wasserdurchlässigen und begrünten Fläche gemeint ist. Der Begriff »Schottergarten« wird nun definiert. Entscheidend dabei ist neben der Bepflanzung die Folie oder das Vlies unter der Oberfläche.

Wer neu baut oder sein Haus umgestaltet, soll künftig nach Möglichkeit auch das #Dach oder die #Fassade begrünen, falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht.

Hausbesitzer müssen unbebaute Flächen rund ums Haus begrünt und wasserdurchlässig gestalten. Schon in der alten #Landesbauordnung NRW existierte diese Vorgabe. »Schottergärten wurden darin allerdings nicht explizit benannt«, erklärt Andrea Wegner vom Projekt »Mehr Grün am Haus« der #Verbraucherzentrale #NRW. »Mit der Novelle haben Kommunen und Bauverantwortliche nun eine Definition und damit eine klare Vorgabe, wie die Flächen rund ums Haus klimaangepasst gestaltet werden sollen – und diese schließt reine Schottergärten aus.«

Begrünte Flächen schützen Menschen und Gebäude erwiesenermaßen vor Starkregen und Hitze. Schotterflächen hingegen speichern Hitze, bieten kaum Lebensraum für Tiere, und der Kunststoff unter dem #Schotter lässt #Wasser schlechter versickern. »Als Schottergarten definiert die neue Landesbauordnung nun Flächen, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend Schotter, Splitt oder Materialien wie Rindenmulch oder Holzhackschnitzel bedeckt werden und gar nicht oder nur spärlich bepflanzt sind«, erläutert #Begrünungsexpertin Andrea Wegner. »Wir begrüßen diese Konkretisierung.« Denn sowohl für Kommunen als auch #Bauleute sei jetzt einfacher zu verstehen, was erlaubt ist und was nicht.

Pflegeleichte Alternativen für Vorgärten

Wer eine Schotterfläche in seinem Vorgarten anlegt, möchte es in der Regel ordentlich und pflegeleicht. Doch das Vlies unter den Steinen, das unerwünschtes Wachstum von Pflanzen verhindern soll, setzt sich mit der Zeit mit angewehtem Material zu. Die Folge: Wildkräuter wachsen, es bilden sich Algen auf den Steinen, Wasser kann nicht mehr ins Erdreich gelangen. Hauseigentümern empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW pflegeleichte und klimaangepasste Alternativen. »Ein der #Natur nachempfundener Steingarten beispielsweise erfordert so gut wie keine Arbeit, bietet aber zahlreichen Tieren #Lebensraum, sieht gut aus und ist wasserdurchlässig«, erklärt Andrea Wegner. »Noch wirkungsvoller ist ein mit Stauden und Gehölzen bepflanztes Beet. Geschickt geplant bietet es das ganze Jahr über eine attraktive Optik und benötigt kaum mehr Pflege als den Rückschnitt und Wasserversorgung in langen Hitzeperioden.«

Dachbegrünung und Fassadenbegrünung als Pflicht?

Eine weitere neue Regelung sieht die Landesbauordnung für Dächer und Fassaden vor: Wer nachweislich nicht die Möglichkeit hat, unbebaute Flächen auf seinem Grundstück zu begrünen, soll alternativ Begrünungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen. Ist dies aufgrund der Konstruktion oder der #Wirtschaftlichkeit nicht machbar oder zumutbar, entfällt die #Pflicht. »Man könnte diese Einschränkung auch als Aufforderung an Bauleute und Architekt:innen lesen: Sie sollten #Neubauten und #Sanierungen in den Städten künftig so planen, dass eine Begrünung möglich ist«, sagt Andrea Wegner. Wie bisher gelten vorrangig übrigens die örtlichen Bauvorschriften. Wenn hier eine Dachbegrünung oder Fassadenbegrünung verpflichtend ist, müssen Eigentümer diese auch umsetzen.

Infos und Tipps

Das Projekt »Mehr Grün am Haus« der Verbraucherzentrale NRW bietet Tipps und Beispiele rund um die Begrünung am Haus. Informationen zur pflegeleichten Gestaltung des Vorgartens unter Vorgarten: Schottergarten, Pflaster oder Bepflanzung? Mehr Grün am Haus

Content bei Gütsel Online …

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh, mehr …
Blessenstätte 1
33330 Gütersloh
Telefon +4952417426601
Telefax +4952417426607
E-Mail guetersloh@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw

Externer Inhalt, Location Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh

Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30