Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verbraucherzentrale NRW, Durchblick beim Gebäude Energie Gesetz (GEG)Zoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale NRW, Durchblick beim Gebäude Energie Gesetz (GEG)

Verbraucherzentrale NRW, Durchblick beim Gebäude Energie Gesetz (GEG)

  • Die #Verbraucherzentrale #NRW zeigt, worauf bei bestehender Heiztechnik oder einem Heizungsaustausch ab 2024 zu achten ist

Düsseldorf, 31. Oktober 2023

Das #Gebäude #Energie #Gesetz (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die kontrovers diskutierte Neuregelung des Gesetzes legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und sorgte in den vergangenen Monaten bei vielen Verbraucher:innen für offene Fragen. Ist beispielsweise ein Heizungstausch geplant, so greifen die neuen Anforderungen oft erst Mitte 2026 oder gar 2028, je nach Planungen der Kommune. Energieexperte Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW erklärt die wichtigsten Punkte und gibt Tipps, wie Verbraucher mit der Neuregelung des GEG umgehen können.

Neue Heizungen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Welche Energieträger lässt das Gesetz dazu aktuell gelten?

Als erneuerbare #Energien lässt das Gebäude Energie Gesetz #Strom aus #Photovoltaik, #Wärme aus #Biogas, #Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter »Grüner #Wasserstoff«, der mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird.

Müssen Heizungen ab Anfang 2024 ausgetauscht werden oder erst, wenn sie 30 Jahre alt sind?

Vorhandene Heizungen müssen nur dann ausgetauscht werden, wenn sie mit der mittlerweile veralteten Konstant #Temperatur Technik laufen, Ölheizungen oder Gasheizungen sind, und seit mindestens 30 Jahren betrieben werden. Diese Einzelfälle kommen in der Praxis allerdings so gut wie nicht vor.

Die kommunale #Wärmeplanung will die #Fernwärme ausbauen. Kann man bis dahin mit dem #Heizungsaustausch warten?

Ja, wenn die Heizung nicht zwingend ausgetauscht werden muss. Vorhandene Gasheizungen oder Ölheizungen könnten nach aktuellem Stand unverändert bis zum Jahr 2045 betrieben werden. Einige Kommunen signalisieren bereits, dass sie die Fernwärmenetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ausbauen wollen. An diesen Standorten lässt das GEG dann Fernwärmeanschlüsse zu, aber auch weitere alternative Heiztechnologien.

Ist es sinnvoll, direkt eine Wärmepumpe #als neue #Heizung einzubauen?

Mit einer elektrisch betriebenen #Wärmpumpe würden Verbraucher:innen den Anforderungen des GEG direkt gerecht werden. Allerdings werden private Haushalte nicht dazu gezwungen, ihre laufende #Heizung zu ersetzen. Meist ist es sinnvoll, vor dem Einbau einer neuen Heizung zu prüfen, ob das Gebäude energetisch dafür bereit ist. Als erster Schritt ist nicht selten eine #Dämmung sinnvoller. Sie kostet üblicherweise weniger als manche neue Heizung, hält länger als diese und spart langfristig Energiekosten ein. Bietet die #Gebäudehülle energetisch die richtigen Voraussetzungen, ist der Betrieb einer Wärmepumpe eine sinnvolle Lösung.

Wie lassen sich in einem Haus mit Etagenheizungen die Anforderungen des GEG erfüllen?

Ist der Austausch von Etagenheizungen in einem Gebäude geplant, müssen diese in Zukunft auch die Gesetzesanforderungen erfüllen. Dies kann pro Wohneinheit eine kleine Wärmpumpe sein oder eine Gasetagenheizung, die mit Biogas betrieben wird. Die Eigentümer können sich aber auch dafür entscheiden, langfristig eine Zentralheizung im Gebäude zu betreiben. Für diese Entscheidung hätten sie laut Gesetz 5 Jahre Zeit, für die Inbetriebnahme der Zentralheizung noch weitere 8 Jahre.

Weitere Informationen und Links

  • Informationen rund um das Gebäude Energie Gesetz hier

  • Beratung rund um das Thema Energie #heading-10" target="_blank" rel="noopener">hier …

Content bei Gütsel Online …

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh, mehr …
Blessenstätte 1
33330 Gütersloh
Telefon +4952417426601
Telefax +4952417426607
E-Mail guetersloh@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw

Externer Inhalt, Location Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh

Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30