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»MnHexP«: Hintergrundinformationen zum Nachweis des Abbauproduktes eines Weichmachers in UrinprobenZoom Button

Foto: Louis Reed, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»MnHexP«: Hintergrundinformationen zum Nachweis des Abbauproduktes eines Weichmachers in Urinproben

»MnHexP«: Hintergrundinformationen zum Nachweis des Abbauproduktes eines Weichmachers in Urinproben

Berlin, 13. Februar 2024

Das Landesamt für #Natur, #Umwelt und #Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV) hat im bei einer Nachuntersuchung von älteren Urinproben von Kindern den Stoff »Mono n hexylphthalat« (»MnHexP«) nachgewiesen. Dieser Stoff kann als Stoffwechselabbauprodukt (Metabolit) aus verschiedenen Phthalaten, beispielsweise Dihexylphthalat, Decylhexylphthalat oder auch aus bestimmten anderen, gemischtkettigen Phthalaten entstehen oder direkt in Form von Hexylhydrogenphthalat aufgenommen werden.

#Phthalate sind chemische Verbindungen, die vor allem als #Weichmacher in Kunststoffen wie #PVC eingesetzt werden. In den jeweiligen Kunststoffen sind die Phthalate jedoch nicht fest gebunden, sondern können daraus freigesetzt werden. Weil Phthalate in großen Mengen produziert und eingesetzt wurden, kann man sie nahezu überall in der Umwelt (Böden, Wasser, Luft) nachweisen.

Das #LANUV hatte aufgrund eines Verdachtsfalls nachträglich Urinproben untersucht, die regelmäßig im Rahmen seiner Human Biomonitoring Studie (HBM) bei Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren in Nordrhein Westfalen gesammelt werden.

Dabei zeigte sich, dass die Substanz »MnHexP« in den jüngeren Proben deutlich häufiger und in höheren Konzentrationen nachgewiesen wurde als in den älteren Proben: So wurde bei der Untersuchung von Urinproben aus den Jahren 2020/21 »MnHexP« in 61 Prozent der Proben nachgewiesen, allerdings nur in 26 Prozent der Proben aus dem Zeitraum 2017/18. Die gemessene Konzentration hat sich ebenfalls deutlich erhöht: Im Mittel lag sie in den Proben aus den Jahren 2017/18 bei 0,28 Mikrogramm pro Liter, in 2020/21 bei 2,09 Mikrogramm pro Liter. Auch das Umweltbundesamt (#UBA) hat bei ersten Auswertungen der Urinproben, die im Rahmen der 6. Deutschen Umweltstudie zur #Gesundheit (»GerES VI«) gegenwärtig genommen werden, den Stoff in mehr als einem Drittel der bislang untersuchten Urinproben von Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 79 Jahren vom 13. Februar 2024 nachgewiesen.

Diese Daten sind noch vorläufig, da erst ein Teil der Proben genommen und ausgewertet wurden. Derzeit ist nicht bekannt, welche Produkte oder Quellen für das aktuell beobachtete Auftreten dieser Substanz in den Urinproben verantwortlich sind. Auch ist nicht geklärt, auf welche der möglichen Ausgangsstoffe das Vorkommen von »MnHexP« im #Urin zurückgeführt werden kann. »Di n hexylphthalat« als mögliche Ausgangssubstanz wurde im Rahmen der #BFR #MEAL Studie in 226 Lebensmitteln untersucht. Alle Analyseergebnisse lagen unterhalb der jeweiligen Nachweisgrenze. In Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff wie beispielsweise Lebensmittelverpackungen sowie in kosmetischen Mitteln ist die Verwendung von »Di n hexylphthalat« verboten.

Die in Frage kommenden Ausgangsstoffe gelten – basierend auf Tierstudien als fortpflanzungsgefährdend. Wichtig ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Auftreten eines Metaboliten im Urin zwar eine Belastung anzeigt, nicht jedoch, ob ein unmittelbares Gesundheitsrisiko besteht. Wegen der fortpflanzungsschädlichen Eigenschaften sowohl von »MnHexP« als auch seiner möglichen Ausgangsstoffe sollte die Aufnahme dieser Substanzen jedoch so weit wie möglich reduziert werden. Für die meisten der in Frage kommenden Ausgangssubstanzen gelten auch europaweit strenge Einsatzbeschränkungen. So sind sie unter anderem im Rahmen der EU Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Darüber hinaus sind weitere regulatorische Aktivitäten seitens der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geplant.

Das zuständige Umweltbundesamt und die ECHA versuchen aktuell, die Quelle für die Funde zu identifizieren.

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) berichtet zum regulatorischen Sachstand von Phthalaten, die den Metaboliten »Mono n hexylphthalat« (»MnHexP«) bilden können. Dieser #Metabolit wurde im Rahmen des Humanen #Biomonitoring (HBM) in 61 Prozent der in den Jahren 2020/21 genommenen Urinproben einer Kohorte von 250 Kindern nachgewiesen. Im Zeitraum von 2015 – 2018 genommene Proben von Kindern enthielten dagegen selten und nur geringfügig »MnHexP«. Vergleichbare Messungen von Urinproben von mehr als 500 Erwachsenen aus dem Jahr 2023 fanden »MnHexP« in mehr als einem Drittel der Proben. MnHexP findet sich auch in Proben aus Dänemark. In Proben aus der Umweltprobenbank des Bundes, deren jüngste Probe vom Januar 2020 stammt, konnte MnHexP nicht nachgewiesen werden.

Ergebnis

Der Einsatz vieler Phthalate ist in der Europäischen Union gemäß dem europäischen Chemikalienrecht verboten oder streng reguliert. Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der EU, und die CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen. Für keinen der oben genannten Stoffe besteht aktuell eine aktive Registrierung unter REACH.

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