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Die Bundesrepublik hat das Recht und die Pflicht, von Migranten Integrationsbereitschaft abzuverlangen!Zoom Button

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Die Bundesrepublik hat das Recht und die Pflicht, von Migranten Integrationsbereitschaft abzuverlangen!

Die Bundesrepublik hat das Recht und die Pflicht, von Migranten Integrationsbereitschaft abzuverlangen!

  • Flüchtlingshelfer kritisiert die weiterhin existente Gesetzeslosigkeit und Regellosigkeit an deutschen Außengrenzen

Dennis Riehle, Konstanz, 15. Februar 2024

Die #Integrationsbereitschaft von #Asylsuchenden scheint in #Deutschland abzunehmen. Dies belegen entsprechende Zahlen, welche beispielsweise mit Blick auf die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zutage getreten sind. Daneben befinden sich unter den Ankommenden aus dem Mittleren Osten und aus Afrika offenbar immer mehr radikalisierte Menschen. Entsprechend ist die Stimmungslage in der Gesellschaft angespannt. Hierzu erklärt der Flüchtlingshelfer und Politikberater #Dennis #Riehle (#Konstanz) wie folgt …

Wer als Gast in ein Land kommt, von dem kann und muss zurecht erwartet werden, dass er #Kultur, #Tradition und Werte der dortigen Gesellschaft respektiert. Von #Flüchtlingen und #Migranten wird keine Assimilation erwartet, wohl aber die Anerkennung majoritärer Verhältnisse. In einer Demokratie können und dürfen Mehrheiten unter Androhung der Diskriminierungskeule nicht immer auf die Minderheiten Rücksicht nehmen. Unsere Staatsform verlangt sogar das Gegenteil. Wer als Asylsuchender mit dem Vorsatz der Kriminalität oder der Störung der öffentlichen Ordnung zu uns kommt, hat schon allein deshalb seinen Anspruch auf einen Status verwirkt, weil nicht in seltenen Fällen von manchen hier Ankommenden Gewalt im Namen derjenigen Religion, Diktatur oder Ideologie auf die Straßen getragen wird, vor denen sie angeblich geflohen zu sein vorgeben. Sodann würde kein anerkannter Fluchtgrund der Verfolgung mehr vorliegen. Deshalb braucht es dringender denn je Vorabprüfungen an den EU Außengrenzen – oder besser noch in den Herkunftsländern , inwieweit einerseits eine Bleibeperspektive besteht – und andererseits, ob der Betroffene in seiner Herkunftsregion bereits durch entsprechende Radikalität auffällig gewesen ist. Denn allzu oft stellt sich heraus: Die Geister, die ich in meiner Gutmenschlichkeit der offenen Arme rief, werde ich später nicht mehr los. Abschiebungen gestalten sich meist schwierig und nahezu unmöglich, weil die vermeintlich Schutzsuchenden auf ihrer Flucht versehentlich ihre Pässe verloren haben – oder bewusst illegal immigriert sind.

Denn selbstverständlich besteht kein Anspruch auf Einreise auf das hiesige Territorium ohne eine vorherige Klärung von Zuständigkeiten und Fluchtgründen. Weder im hiesigen Asylgesetz, noch in der Dublin III Verordnung sind widersprechende Aussagen hierzu zu finden. Entsprechend müssen wir auch aus dem Gebot der Fairness und Humanität von vornherein verhindern, dass diejenigen zu uns kommen, die es bewusst auf Unfriede und Provokation, auf Ausnutzung der Sozialsysteme und lediglich ein besseres Leben abgesehen haben. Als Flüchtlingshelfer bin ich deprimiert darüber, dass heutzutage vornehmlich diejenigen bei uns ankommen, die eben nicht schutzbedürftig sind, sondern sich mit ihren Ellenbogen und dem lauten Beklagen anscheinender Not vorgedrängelt haben. Sie nehmen die Ressourcen für diejenigen, die einen tatsächlichen Anspruch hätten – und denen ich bei der Integration gerne helfen würde. Doch das wird verhindert durch eine bestehende Gesetzlosigkeit in unserem Land, welche auch die Ampel nicht entgegenzuwirken in der Lage ist. Viel eher befeuert sie weiterhin Sogeffekte. Schlussendlich braucht es daher eine zügige und konsequente Umsetzung der Beschlüsse der EU Innenminister, dauerhaften Grenzschutz und eine Abweisung unter Berücksichtigung der einfachen Menschenrechte derjenigen, die nicht den ordnungsgemäßen Weg des Asylbegehrens beschritten haben. Und selbstredend sind auch Push Instrumente wie aktuell in Schweden zu diskutieren, zumindest aber ein Abbau der Pull Faktoren innerhalb der Europäischen Union.

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