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Foto: Bonnie Ferrante, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Aus einer Rettung aus Seenot folgt keine zwingende Aufnahme in die Europäischen Union!

Aus einer Rettung aus #Seenot folgt keine zwingende Aufnahme in die Europäischen Union!

  • Flüchtlingshelfer und Integrationsberater fordert Rückkehr zu Regeln in der #Migrationspolitik

Dennis Riehle, #Konstanz, 28. Februar 2024

Weiterhin herrscht nicht nur in Deutschland der Eindruck einer zügellosen Einwanderung durch Migranten ohne eine erkennbare Bleibeperspektive. Ob nun auf dem Mittelmeer oder über den Landweg: Nach Auffassung des Flüchtlingshelfers und Integrationsberaters Dennis Riehle (Konstanz) überfordert die fehlende Anwendung von Regeln und Prinzipien die Ressourcen und Strukturen des Staates. Entsprechend brauche es nach seiner Meinung eine Umkehr, um #Sicherheit und #Ordnung wiederherzustellen. Er erklärt in einem Statement …

Die #Rettung von Menschen aus Seenot ist ein völkerrechtliches Gebot. Doch in einer koordinierten Weise muss sie allein Tätigkeitsfeld von staatlichen Institutionen sein – und eng mit einem konsequenten Grenzschutz verknüpft werden. Dass sich immer mehr private Organisationen daran beteiligen und sich indirekt an einer Förderung der Schlepperei mitschuldig machen, ist ein nicht hinnehmbarer Zustand der Unterwanderung von staatlichen Hoheitsaufgaben. Zudem stellt sie einen massiven Pull Faktor dar, der die Hemmschwelle von Flüchtlingen, sich auf eine gefährliche Überfahrt über das #Mittelmeer zu begeben, weiter herabsenkt. Denn im Wissen und im sich Verlassen darauf, dass im Zweifel Hilfe naht – und sich Schiffe aufgrund einer widersprüchlichen Rechtsprechung und sich davon beeindrucken lassenden Europäischen Union nahezu reflexartig dazu entscheiden, aufgenommene Migranten zielgerichtet in die Häfen der EU zu bringen, überwinden sich zur Überfahrt vor allem immer mehr Menschen, die augenscheinlich keinen anerkannten Asylgrund vorweisen können. Dabei ist gerade in internationalen Hoheitsgewässern abseits von staatlichem Territorium ein Abweisen und eine Rückführung unter Einhaltung der einfachen Menschenrechte zulässig und geboten. Denn das Argument der verbotenen Pushbacks zieht dann nicht, wenn sich gerade eine Vielzahl von Personen bewusst zu einem Durchsetzen ihrer illegitimen Ansinnen – im Zweifel auch unter Anwendung von Gewalt – entschließt, obwohl sie eigentlich zunächst den Weg des Formulierens eines Asylbegehrens in den Vertretungen der europäischen Ländern in ihren Heimatregionen hätten gehen müssen. Denn laut europäischen Gerichten wäre solch ein Gang durchaus zumutbar gewesen.

Gerade unter den genannten Vorzeichen gibt es keinen Freifahrtschein für eine Immigration auf den europäischen Kontinent. Solange wir uns mit der Sichtweise von NGOs erpressen lassen, internationale Konventionen und unsere Verfassung außer Vollzug zu setzen, werden die Flüchtlingsströme über das Wasser nicht nachlassen. Es gibt keinen absoluten Anspruch auf ein Betreten der EU bei fehlender Bleibeperspektive und ohne Einreisebewilligung. Weder Paragraph 55 Asylgesetz sieht dies vor, noch Artikel 20, Absatz 4, #Dublin III Verordnung. Und auch die Auffassungen der obersten Gerichte haben sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren verändert. So ist Europa eben gerade nicht mehr gezwungen, sich von illegaler Zuwanderung überrennen zu lassen. Humanität kann erst dann stattfinden, wenn wir wieder zum Grundsatz zurückkehren, dass bei uns nur diejenigen Schutz erhalten, die eine tatsächliche Verfolgung in ihren Herkunftsländern nachweisen können. Und wer bereits auf #See damit beginnt, die eigenen Retter mit Steinen zu bewerfen, hat sich als offenbar ungeeignet zur Integration in unsere #Demokratie erwiesen. Ähnliches gilt für diejenigen, die bereits im Asylverfahren erkennen lassen, dass sie zu #Radikalität, #Kriminalität oder #Gewalt gerade im Namen der Ideologie, des Religionsfanatismus oder der Diktatur neigen, vor denen sie vermeintlich zu fliehen vorgeben. In einem solchen Fall hat sich der Schutzstatus bereits durch die Widersprüchlichkeit zwischen gemachten Angaben und gezeigtem Verhalten verwirkt. Und wer auf der Flucht mehr oder weniger zufällig seine Papiere verliert – und anschließend nicht zur Klärung seiner Identität bereit ist, lässt die nötigen Mitwirkungspflichten vermissen, die für das #Gewähren von einem #Status eine mindeste Voraussetzung sind.

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