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BMEL verlängert Betriebshilfen für Fischer bis Jahresende 2024
Berlin, 7. Juli 2024
Die #Beihilfen für #Fischer für gestiegene Betriebskosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die #Ukraine werden verlängert und finanziell aufgestockt: Nachdem das Bundesministerium für #Ernährung und #Landwirtschaft (#BMEL) bereits im März eine 3 Millionen Euro starke Kleinbeihilfe aufgelegt hatte, die bis zum 31. Mai 2024 beantragt werden konnte, erhalten Fischereibetriebe nun bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür werden weitere zwei Millionen Euro aus den Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie auf See Gesetzes zustehen, bereitgestellt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.
Staatssekretärin Claudia Müller
Dazu erklärt die parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller: »In diesen herausfordernden Zeiten stehen wir unseren Fischerinnen und Fischern zur Seite. Die Beihilfen geben den Betrieben #Liquidität und schaffen damit Raum und die Möglichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei auseinanderzusetzen. Das schafft Perspektiven, denn immer mehr Haupterwerbsfischer und Nebenerwerbsfischer entscheiden sich dafür, die Fischerei aufzugeben. Mit der Verlängerung und Aufstockung der Beihilfe investieren wir in die Zukunftsfähigkeit des deutschen Fischereisektors an #Nordsee und #Ostsee.«
»Befristeter Krisenrahmen«
Möglich wird die Verlängerung der Hilfen, da die Europäische Kommission den »Befristeten Krisenrahmen« aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die #Ukraine bis zum 31. Dezember 2024 verlängert hat. Eine Förderrichtlinie zur Verlängerung der »Kleinbeihilfe Fischerei 2024« soll nun zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Anschließend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Oktober2024 Gelegenheit, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen.
Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
Der maximale Beihilfebetrag für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur beträgt 335.000 Euro beziehungsweise 75.000 Euro pro Fischereifahrzeug. Die Maßnahme wird wie bisher weiterhin durch die Bundesanstalt für #Landwirtschaft und #Ernährung (BLE) umgesetzt. Bereits 2022 und 2023 hatte die Bundesregierung auf Grundlage des »Befristeten Krisenrahmens« Hilfen für die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
Die Gelder für die »Betriebsbeihilfen Fischerei« stammen nicht aus dem eigentlichen Haushalt des BMEL, sondern umfassen Mittel, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des § 58 Absatz 2 Windenergie auf See Gesetzes zugehen werden. Insgesamt stehen dem BMEL darüber dieses Jahr voraussichtlich 134 Millionen Euro aus der Versteigerung von #Offshore #Windenergie #Flächen zu, um die Fischerei an Ost und Nordsee zukunftssicher auszurichten. Mit der »Zukunftskommission Fischerei« steht dem BMEL ein beratendes Gremium zur Seite, welches unter anderem auch hierzu Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen abgibt.