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Neue Osnabrücker Zeitung: Kommunen in Niedersachsen halten Umsetzung von Cannabis Kontrollen für »schlichtweg unmöglich«

Neue Osnabrücker Zeitung: Kommunen in Niedersachsen halten Umsetzung von #Cannabis Kontrollen für »schlichtweg unmöglich«

  • Städte und Gemeindebund beklagt Überlastung Präsident Trips: »Kommunen sind am Limit«

#Osnabrück,, 29. Oktober 2024

Die #Städte und #Gemeinden in Niedersachsen halten es aufgrund »anhaltender Überlastung« und »fehlender Finanzausstattung« für »schlichtweg unmöglich«, vor Ort zu kontrollieren, ob die Regeln des #Cannabisgesetzes eingehalten werden.

Wie die »Neue Osnabrücker #Zeitung« (NOZ) berichtet, hat der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) bei seiner Präsidiumssitzung am Dienstag in Bissendorf (Kreis Osnabrück) eine entsprechende Resolution verabschiedet.

#NSGB Präsident Marco Trips bezeichnet die Ablehnung in dem Papier »als Zeichen dafür, dass für uns ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht mehr weitergeht«. Die kommunalen Körperschaften seien »am Limit ihrer Möglichkeiten angekommen«. Die für das Land oder auf Wunsch des Landes zu erfüllenden Aufgaben seien mit eigenen und bereitgestellten Mitteln nicht mehr zu erfüllen.

»Die Freigabe von Cannabis war ein Anliegen des Bundes, das das Land nun umsetzen muss. Dann mögen Bund und Länder selbst dafür Sorge tragen, dass sie #Kinderschutz und #Jugendschutz sowie Suchtprävention sicherstellen«, erklärte Trips und stellte fest, dass die »bisher vertrauensvolle Zusammenarbeit« mit der »rot grünen« Landesregierung »zunehmend auf eine harte Probe gestellt wird«.

Der NSGB ist ein kommunaler Spitzenverband, der nach eigenen Angaben für mehr als 360 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen spricht.

Mitte Oktober hatte die Landesregierung den Entwurf zur Ahndung von Cannabis Verstößen zur Verbandsbeteiligung freigegeben und erklärt, dass der Vollzug von Ordnungswidrigkeitsverfahren in Niedersachsen grundsätzlich der kommunalen Ebene obliege. So ist es nach dem Willen der Regierung auch im Hinblick auf das Konsumcannabisgesetz vorgesehen. Der NSGB beklagt unterdessen, dass ihm der Verordnungsentwurf bis heute nicht vorliege.

Bei der Art der Verstöße handele es sich um Regelungen des Gesundheitsschutzes, des Kinderschutzes und Jugendschutzes sowie der Prävention, teilte das Land mit. So seien etwa der Konsum von Cannabis in Gegenwart von unter 18 Jährigen und der öffentliche #Konsum von Cannabis in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kindereinrichtungen und Jugendeinrichtungen, in #Sportstätten sowie in deren Sichtweite verboten.

Sozial und Gesundheitsminister Andreas Philippi hatte vor rund 2 Wochen erklärt, die Landesregierung werde beobachten, ob den Kommunen durch die Übertragung der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten beim Cannabiskonsum Mehrbelastungen entstünden. Der SPD Politiker sagte: »Ich bin zuversichtlich, dass unsere Kommunen mit dem Thema Cannabisverstöße ebenso professionell umgehen werden wie mit anderen Ordnungswidrigkeiten.«

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