Die meisten ziehen zuliebe ihres Partners oder ihrer Familie um. Aber auch Job, Studium oder der Kauf einer Immobilie sind häufige Gründe. Wer bereits ein paar Mal den Wohnort gewechselt hat, weiß, welche Tücken ein Umzug mit sich bringt: aufwendige Renovierungsarbeiten, diverse Adressänderungen und vor allem viel zu wenig Zeit. Doch mit ein paar Tipps lässt es sich entspannt im neuen Zuhause einrichten. Außerdem ist ein Umzug ein guter Zeitpunkt, um einmal alle Versicherungen zu überprüfen.
Sobald eine passende Wohnung gefunden ist, konzentrieren sich viele nur auf ihr neues Heim. Dabei gilt es, einige Dinge rund um die alte Wohnung zu beachten. »Wenn im Mietvertrag keine Kündigungsfrist angegeben ist, beträgt sie für den Mieter drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats vorliegen«, weiß Michael Wever, Bezirksdirektor der Barmenia Versicherungen Bielefeld. Zudem sollte der Mieter bei der Wohnungsübergabe auf ein Protokoll bestehen, damit es bei der Rückzahlung der Kaution keine Probleme gibt.
Ansonsten ist ein gutes Timing das A und O für einen stressfreien Umzug. Wer mit mehreren Personen oder in eine andere Stadt umzieht, muss genau planen, wie alles transportiert werden soll. Wenn ein Umzugsunternehmen benötigt wird, ist es am besten, sich drei Monate vorher Angebote einzuholen. Ansonsten sollten Kartons, Sprinter und Helfer frühzeitig organisiert werden. Zudem ist es Pflicht, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt in der neuen Stadt zu melden und auch die jeweiligen Fahrzeuge umzumelden. Bei der weiteren Organisation hilft eine Liste darüber, wer alles über die neue Adresse informiert werden muss. Besonders wichtig sind zum Beispiel der Arbeitgeber, Banken und Versicherungen. Vorgefertigte Listen gibt es auch im Internet.
»Ob sich durch den Umzug der Hausrat verkleinert, vergrößert oder gleich bleibt – eine Hausratversicherung ist wichtig, da hier im Schadensfall schnell einige tausend Euro zusammenkommen«, erklärt Wever. »Sie greift bei Feuer, Leitungswasser und Sturm ebenso wie bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus.« Die Hausratversicherung erstattet dann im Rahmen der Versicherungssumme beschädigte oder abhanden gekommene Hausratgegenstände. Dabei sollte beachtet werden, dass Glas nicht automatisch mitversichert ist. Eine zusätzlich abzuschließende Glasversicherung zahlt zum Beispiel auch für Schäden an Aquarien, teilweise müssen Wintergärten und Glaskeramik-Kochflächen noch extra eingeschlossen werden.
Unverzichtbar ist auch die Privathaftpflichtversicherung. Diese reguliert Schäden Dritter, wenn zum Beispiel Personen bei einem Unfall mit dem Fahrrad, den der Versicherte verschuldet hat, zu Schaden kommen. Studierende und Auszubildende sind in der Regel bis zum Ende der beruflichen Erstausbildung (Abschluss des Studiums oder der Ausbildung) über ihre Eltern mitversichert, auch wenn sie ausziehen. Bei einer Zweitlehre oder einem Zweitstudium benötigen sie eine eigene Versicherung.
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