Gütersloh (kgp). Das Klinikum Gütersloh blickt auf ein bewegtes Jahr zurück: Die Sondierungsgespräche zwischen dem Sankt Elisabeth Hospital und dem Klinikum, gesundheitspolitische Neuerungen sowie die Reorganisation der Zentralen Notaufnahme prägten 2019. Trotz der finanziell angespannten Situation aller Krankenhäuser in Deutschland wird das Klinikum mit einem positiven Jahresüberschuss abschließen.
Finanzen
Nach den Defiziten der letzten beiden Jahre erwartet das Klinikum in der Hochrechnung für 2019 wieder ein positives Jahresergebnis. Die genaue Höhe wird erst im Laufe des Jahres feststehen. »Ein Blick in die deutsche Krankenhauslandschaft zeigt, dass immer weniger Kliniken ein positives Jahresergebnis aufweisen können. Wir freuen uns, dass es uns 2019 gelungen ist, entgegen des bundesweiten Trends und trotz der schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen ein positives Jahresergebnis zu erzielen. Das ist eine große Leistung, auf die wir stolz sein können. Mein Dank geht an alle Mitarbeiter des Klinikums, die gemeinsam an einem Strang gezogen haben und sich enorm für das Klinikum und unsere Patienten eingesetzt haben«, sagt Maud Beste, Geschäftsführerin des Klinikum Gütersloh.
Das gute Ergebnis lässt sich unter anderem auf die gestiegenen Patientenzahlen zurückführen. 20.901 Patienten und damit 865 mehr als im Vorjahr ließen sich 2019 im Klinikum Gütersloh stationär behandeln. Darüber hinaus gab es in 2019 37.169 ambulante Fälle (2018: 33.802). Positiv wirkt sich auch die Restrukturierung der Zentralen Notaufnahme inkl. der Einrichtung einer Aufnahmestation aus.
Mit 841 Neugeborenen wurde in der Geburtshilfe erneut ein Rekord aufgestellt (2018: 830 Neugeborene). Im Medizinischen Versorgungszentrum wurden im Jahr 2019 ca. 21.650 Patienten behandelt. Im Ambulanten OP-Zentrum wurden 4.193 ambulante Operationen durchgeführt (Vorjahr 4.049), sowohl durch Ärzte des Klinikums, als auch durch niedergelassene Ärzte.
Keine Zustimmung des Bundeskartellamts zur beabsichtigten Fusion
Seit Dezember 2018 hat eine Sondierungsgruppe bestehend aus Vertretern der Sankt Elisabeth Hospital GmbH und der Klinikum Gütersloh gGmbH in zahlreichen Sitzungen ausgelotet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kooperation zwischen den Häusern denkbar ist und wie eine solche aussehen könnte. Einvernehmliche Empfehlung der Sondierungsgruppe an die Gesellschafter beider Seiten war es, eine Kooperation der beteiligten Häuser in Form einer Fusion anzustreben. Die Stärken der Häuser könnten so für die gemeinsame Zielsetzung gebündelt werden, um die optimale Versorgung der Patienten im Stadt- und Kreisgebiet langfristig sicher zu stellen.
Eine informelle Voranfrage unter Beteiligung von Kartellrechtsexperten für einen Zusammenschluss der beiden Krankenhausunternehmen wurde im Oktober 2019 vom Bundeskartellamt (BKartA) negativ beurteilt. Ausgehend von der gängigen Sichtweise des Kartellamtes, dass fehlende Konkurrenz bei Wirtschaftsunternehmen dafür sorgt, dass die Qualität nachlässt, unterstellt das Amt, dass dies auch bei gemeinnützigen Krankenhäusern der Fall wäre. Gegenteilige Empfehlungen von Gesundheitsfachleuten und die Zusammenschlüsse fordernde Krankenhausplanung des Landes NRW spielten bei der Einschätzung durch das BKartA keine Rolle.
Die Vertreter der Sondierungsgruppe bedauern diese Sichtweise des Bundeskartellamtes sehr, die auch für andere Formen einer Kooperation zum Tragen käme. Damit kann eine weitreichende medizinische Kooperation zwischen dem St. Elisabeth Hospital und dem Klinikum Gütersloh zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verwirklicht werden. Wie es jetzt für die beteiligten Häuser weitergehen kann, wird derzeit mit den jeweiligen Trägergremien besprochen.
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#8232;Restrukturierung Zentrale Notaufnahme/Zertifizierung Regionales Traumazentrum
Das Patientenaufkommen in Zentralen Notaufnahmen nimmt deutschlandweit kontinuierlich zu. Optimale Prozesse und Strukturen sind die Grundvoraussetzung, um diese Patienten gut, sicher und mit möglichst geringen Wartezeiten zu versorgen. Aus diesem Grund hat das Klinikum Gütersloh ein umfassendes Reorganisationsprojekt der Zentralen Notaufnahme durchgeführt.
»Zielsetzung des Projekts war es zum einen, die Qualität und Interdisziplinarität der Patientenversorgung sowie die Zusammenarbeit mit Schnittstellen wie Einweisern, Notärzten und dem Rettungsdienst zu optimieren. Zum anderen wollten wir aber auch die Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit verbessern und Wartezeiten reduzieren«, erläutert Maud Beste, Geschäftsführerin des Klinikum Gütersloh. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem eine Aufnahmestation mit sechs Betten direkt in der Zentralen Notaufnahme eingerichtet. Hier können Notfallpatienten aufgenommen werden, deren Behandlungsweg medizinisch und organisatorisch geklärt werden muss. »Die Notfallpatienten verbleiben in der Regel unter 24 Stunden auf dieser Station und werden dann in die ambulante Versorgung entlassen oder auf eine unserer Stationen verlegt«, erklärt Andrea Eickhoff, Pflegedirektorin im Klinikum Gütersloh.
Darüber hinaus wurde mit Dr. Veena Mohan eine neue Stelle als Ärztliche Leitung der ZNA besetzt. Die Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie übernimmt die organisatorische Gesamtverantwortung, Leitung und Weiterentwicklung der ZNA als Stabsstelle der Geschäftsführung. Auch die Einführung des Manchester-Triage-Systems ist ein weiterer Meilenstein der Restrukturierung. »Mit diesem international anerkannten System wird nach einer Eingangsuntersuchung die Behandlungsdringlichkeit aller Patienten, die die Notaufnahme aufsuchen, festgelegt«, erklärt Prof. Dr. Gero Massenkeil, Ärztlicher Direktor im Klinikum Gütersloh. So werde sichergestellt, dass die Reihenfolge der Behandlung sicher und nachvollziehbar nach Erkrankungsschwere erfolgt.
Dank einer Spende der Bürgerstiftung konnte zudem die digitale Kommunikation des Rettungsdienstes im Kreis Gütersloh mit den Gütersloher Krankenhäusern verbessert werden: Seit Herbst 2018 wurden alle Rettungsfahrzeuge im Kreis mit speziellen Tablet-PCs ausgestattet, mit denen wichtige Patientendaten digital in die Kliniken übermittelt werden können, noch bevor der Patient dort eintrifft. Anders als früher, als Informationen noch handschriftlich oder per Telefon durchgegeben wurden, können mit dem neuen System beispielsweise auch EKGs sowie Fotos von einer Verletzung oder vom Unfallort gesendet werden. »Das ist ein großer Vorteil für uns, denn das Krankheitsbild kann so schon vor dem Eintreffen des Patienten eingeschätzt und entsprechende Vorbereitungen getroffen werden: Ärzte- und Pflegeteams können früher zusammengestellt werden und die Verfügbarkeit von Schockräumen oder Computertomographen kann überprüft und sichergestellt werden. Dies ist für beide Gütersloher Krankenhäuser und seine Patienten ein enormer Gewinn«, so Prof. Dr. Gero Massenkeil.
Als vorläufiger Abschluss der Maßnahmen in der Zentralen Notaufnahme ist die Zertifizierung als »Regionales Traumazentrum« durch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) anzusehen. Bislang wurde das Klinikum von der DGU als lokales Traumazentrum geführt und ist nun aufgrund der guten Ergebnisse und der stetig steigenden Patientenzahlen zum regionalen Traumazentrum heraufgestuft worden. Für die Zertifizierung müssen bestimmte strukturelle, personelle und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden wie unter anderem das Fachabteilungsspektrum, die medizinisch-technische Ausstattung und die personelle Besetzung.
Personalia
Chefärzte
Herr Fahed Kazkaz ist seit September neuer Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie im Klinikum Gütersloh. »Nach dem Ausscheiden von Dr. Roland Thul hat Fahed Kazkaz als kommissarischer Leiter die Klinik für Gefäßchirurgie sehr erfolgreich geführt und weiterentwickelt. Wir freuen uns deshalb, dass sich der Aufsichtsrat für eine interne Chefarztbesetzung entschieden hat«, so Geschäftsführerin Maud Beste.
Prof. Dr. med. Boris Buerke hat am 1. Oktober die Leitung der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Magnetresonanztomographie übernommen. Er ist Nachfolger von Dr. med. Peter Berliner, der Ende Juli nach 25 Jahren als Chefarzt der Klinik in den Ruhestand getreten war. Für seine Tätigkeit in Gütersloh hat sich Prof. Dr. Buerke insbesondere den Ausbau digitaler Verfahren sowie die klinische Weiterentwicklung der Bildgebung auf dem Gebiet der Onkologie vorgenommen.
Betriebsleitung
Seit Anfang Januar ist die Position des Kaufmännischen Direktors am Klinikum Gütersloh neu besetzt: Andreas Tyzak hat die kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Leitung des Krankenhauses übernommen. In seiner Funktion erhält er zudem Prokura für die Klinikum Gütersloh gGmbH. Andreas Tyzak hat die Nachfolge von Anne Reichenbach angetreten, die die Funktion aus familiären Gründen niedergelegt und seit Januar die Leitung des Finanzcontrollings übernommen hat. Zudem ist sie weiterhin als Prokuristin der Medizinischen Versorgungszentren am Klinikum Gütersloh tätig.
Seit dem 1. April 2019 ist Andrea Eickhoff neue Pflegedirektorin im Klinikum Gütersloh. Sie hat die Position von Jens Alberti übernommen, der das Klinikum auf eigenen Wunsch verlassen hatte, um sich einer neuen Aufgabe zu stellen. Andrea Eickhoff war zuvor 17 Jahre stellvertretende Pflegedirektorin im Klinikum Gütersloh. Diese Position hat nun Sarah Mund inne (zuvor Pflegedienstleitung). Kristin Kirchhoff konnte als neue Pflegedienstleitung gewonnen werden.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG
Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) in Kraft getreten. Mit dem PpSG wird ein Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die pflegerische Versorgung in der Kranken- und Altenpflege verbessern und für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen sorgen sollen. In diesem Zusammenhang ist wurde zum 1. Januar 2019 bundesweit die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) eingeführt, die für die pflegesensitiven Bereiche Geriatrie (Altersmedizin), Intensivmedizin, Kardiologie und Unfallchirurgie das Verhältnis von Patient zu Pflegekraft festlegt, welches nicht unterschritten werden darf. Für das Klinikum Gütersloh greift die Verordnung aufgrund der Fachabteilungsstruktur für die Bereiche Intensivmedizin und Kardiologie. »Die Auswertung für 2019 zeigt, dass wir zu keiner Zeit Sanktionszahlungen aufgrund von Unterschreitungen zu befürchten hatten. Außerdem waren wir – anders als viele andere Kliniken deutschlandweit – nicht gezwungen, Stationen aufgrund von Personalmangel für kurze Zeit zu schließen«, erläutert Pflegedirektorin Andrea Eickhoff.
Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt zudem die Finanzierung der Kosten für die Pflege am Bett unabhängig von den DRG-Fallpauschalen durch ein eigenes Pflegebudget, das zweckgebunden für die Finanzierung von Pflegepersonalkosten zu verwenden ist. »Die Ausgliederung der Pflegekosten aus den DRGs und eine vollständige Refinanzierung der ‚Pflege am Bett‘ nach dem Selbstkostendeckungsprinzip ist ein Paradigmenwechsel für die Pflege, da ab jetzt jede zusätzlich geschaffene und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von der Krankenversicherung finanziert wird. Leider ist es jedoch in der heutigen Zeit nicht einfach, Pflegekräfte auf dem leergefegten Arbeitsmarkt zu finden. Deutschlandweit fehlten tausende qualifizierte Arbeitnehmer für die Pflege im Klinikbereich«, so Andrea Eickhoff. Auch das Klinikum Gütersloh ist vom Fachkräftemangel betroffen und würde gerne mehr Pflegekräfte einstellen, wenn es könnte.
Ausblick: MDK Reformgesetz
Seit Anfang Januar 2020 ist das MDK-Reformgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Flut der Prüfungen der Krankenhausabrechnungen einzudämmen. Demnach können nur noch 12,5% aller stationären Fälle geprüft werden, bei Beanstandung der Rechnung wird jedoch immer eine Sanktionszahlung von 10% des Differenzbetrages, mindestens jedoch 300,- Euro fällig werden. Diese Verschärfung war erst kurz vor seiner Beschlussfassung in das MDK-Reformgesetz aufgenommen worden und bedeutet für die Kliniken eine hohe Unsicherheit, wie sich diese Regelung im Jahr 2020 und 2021 auswirken wird. »Mit den vorgesehenen Strafzahlungen kriminalisiert die Politik Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter und entzieht den Kliniken finanzielle Mittel. Dabei geht es zumeist gar nicht um tatsächliche Falschabrechnungen, sondern um unterschiedliche Bewertungen, beispielsweise wenn Patienten länger als vermeintlich nötig im Krankenhaus bleiben müssen. Das ist nicht hinnehmbar«, so Andreas Tyzak, kaufmännischer Direktor des Klinikum Gütersloh.
Darüber hinaus wird der Katalog für die »ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe« (AOP-Katalog) erweitert, wodurch die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden können. Aus diesem Grund wird das Klinikum Gütersloh zukünftig vermehrt Operationen in das ambulante OP-Zentrum verlagern. »Aufgrund der strengeren Prüfung durch den MDK sehen wir uns gezwungen, eingewiesene Patienten, deren medizinische Versorgung in den ambulanten Bereich gehören, ab 2020 auch zwingend so zu behandeln und abzurechnen. Behandlungen, die nicht im ambulanten OP-Katalog enthalten sind, müssen wir in den fachärztlichen Bereich zurückweisen«, erläutert Geschäftsführerin Maud Beste.
Ausblick: Sanierung des Zentral-OP und Digitalisierungsstrategie 2023
Der Finanzausschuss der Stadt Gütersloh hat Ende Dezember beschlossen, dem Klinikum Gütersloh ein Darlehen in Höhe von 12,4 Millionen Euro zu gewähren. Mit dem Geld sollen die Sanierung und Strukturoptimierung des Zentral-OP inklusive einer neuen Lüftungs- und Klimatechnik und die Digitalisierungsstrategie 2023 finanziert werden. »Die Arbeiten im OP sollen möglichst Ende des Jahres 2020 starten«, erläutert Maud Beste. Neben den baulichen Änderungen soll gleichzeitig eine Restrukturierung der Prozesse und Abläufe umgesetzt werden.