Neben dem täglichen Zähneputzen und den regelmäßigen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt empfehlen viele Mediziner auch eine Professionelle Zahnreinigung. Diese zahlt die AOK zweimal pro Kalenderjahr jeweils bis zu 50 Euro für ihre Versicherten. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Im Kreis Gütersloh erhielten im Jahr 2018 22,3 Prozent mehr Frauen als Männer Zahnersatz. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Für Kronen, Brücken oder Prothesen zahlte allein die Gesundheitskasse für ihre Versicherten im Kreis Gütersloh 4,9 Millionen Euro. Insgesamt erhielten dort 10.654 AOK-Versicherte Zahnersatzleistungen, davon 5.861 Frauen. Für ihren gesetzlichen Eigenanteil zahlten die AOK-Versicherten im Kreis Gütersloh in 2018 insgesamt rund 4,7 Millionen Euro. Um Zahnersatz und die damit verbundenen finanziellen Folgen zu verhindern, empfiehlt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner eine regelmäßige Zahnpflege. Dazu gehören neben dem täglichen Zähneputzen auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Erwachsene müssen mindestens einen Zahnarztbesuch im Jahr in ihrem Bonusheft nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr nötig. Wurde vor Beginn einer Zahnersatzversorgung seit fünf Jahren lückenlos die Vorsorge im Bonusheft dokumentiert, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um 20 Prozent. Wer sogar zehn Jahre vor Behandlungsbeginn regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält 30 Prozent mehr. Neben dem täglichen Zähneputzen empfehlen viele Zahnärzte ihren Patienten außerdem eine professionelle Zahnreinigung (PZR), die eine sorgfältige Mundhygiene sinnvoll ergänzen kann. Bei der PZR entfernen der Zahnarzt oder eine ausgebildete Prophylaxefachkraft neben dem Zahnstein auch noch Zahnbeläge. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung richten sich nach dem Zustand des Gebisses und werden vom Zahnarzt individuell nach Aufwand und der Dauer der Behandlung berechnet. Üblicherweise ist die PZR keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die AOK NordWest hingegen übernimmt die Kosten für ihre Versicherten zweimal pro Kalenderjahr – jeweils bis zu 50 Euro im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets. Weitere Infos zum AOK-Gesundheitsbudget online unter aok.de/nw/ganzeinfach.