Beschränkungen für den Einzelhandel gekippt – Land reagiert
Einkaufen ist im Kreis Gütersloh zumindest vorerst wieder ohne Termin möglich. Sowohl die Terminbuchung als auch die Kundenbeschränkungen pro Quadratmeter in den Geschäften wurden landesweit gerichtlich gekippt.
Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster. Es sei nicht klar ersichtlich, warum zum Beispiel Gartenmärkte oder Buchhandlungen von diesen strengen Regeln befreit sind, Modegeschäfte oder Elektronikketten aber nicht. Geklagt hatte eine Media-Markt-Filiale.
Wie lange die Lockerungen im Einzelhandel bestehen bleiben, ist ungewiss. Die Landesregierung kann kurzfristig eine Neuregelung beschließen, heißt es vom Gericht.
Update
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert - als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Demnach gelten die Regeln zur Terminvereinbarung und die Quadratmeterbegrenzung jetzt auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Das OVG hatte die Beschränkungen für den Einzelhandel vorübergehend aufgehoben.
Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung (»Click and Meet«) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
Minister Laumann: »Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.«