Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

FDP-Parteitag: »ver.di« kritisiert Angriff auf öffentlich-rechtlichen RundfunkZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

FDP-Parteitag: »ver.di« kritisiert Angriff auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Beschluss des FDP-Parteitages zum Bundestagswahlprogramm, in dem Vorhaben zur Beschneidung des Programmauftrages und damit eine Reduzierung der Rundfunkabgabe gefordert werden. Die Gewerkschaft befürchtet, die FDP würde bei einer Regierungsbeteiligung in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk eingreifen. Solch ein Vorgehen wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig, denn es stellte einen staatlichen Eingriff in die Programmvielfalt und Rundfunkfinanzierung dar, erklärte Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di Bundesvorstandes.

»Auch wenn die FDP vorgeblich das Gegenteil behauptet: Mit ihrem Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk will die FDP damit die Medienvielfalt einschränken. Sich als Bundespartei in den Rundfunkbeitrag und den Inhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzumischen, widerspricht eindeutig dem Verfassungsrecht zum Rundfunk. ›ver.di‹ wird das Grundrecht auf einen staatsfreien Rundfunk verteidigen«, sagte Schmitz.

Angesichts weiterer unzulässiger Angriffe auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von der AfD und von der CDU in Sachsen-Anhalt, die eine beschlossene Erhöhung des Rundfunkbeitrages auf 18,36 Euro und damit gerade auskömmliche Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ende 2020 verhindert hatten, reihe sich nun auch die FDP in die Riege derer ein, die sich eine parteipolitische Gängelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vornehme, so Schmitz weiter.

Derzeit liegt die von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlene Entscheidung zur Beitragserhöhung dem Bundesverfassungsgericht vor. Danach wird es dann zu einer von den Länderparlamenten zu beschließenden Rundfunkstaatsvertrag geben, der verfassungsrechtlich vorgeschrieben und damit frei von Einfluss durch eine Bundesregierung ist. Staatsferne und Rundfunkfreiheit sind historisch begründet und stellen ein Grundrecht auf Zugang zu freien und vielfältigen Medien dar.

Damit möchte die Partei in einer Regierungsbeteiligung in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk eingreifen. Solch ein Vorgehen wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig, denn es stellte einen staatlichen Eingriff in die Programmvielfalt und Rundfunkfinanzierung dar.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30