Elektronisches Impfzertifikat: Ausstellung in Praxen und Impfzentren in Gütersloh aktuell noch nicht möglich
(VP) Wer bereits eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat, konnte diese bisher ausschließlich über den gelben Impfausweis (oder eine gesonderte Bescheinigung) nachweisen. Mit dem elektronischen Impfzertifikat soll das bald auch digital möglich sein.
Das COVID19-Impfzertifikat umfasst einen QR-Code, mit dem die Impfung elektronisch bescheinigt wird. Mit der geplanten »CovPass«-App beziehungsweise über die Corona-Warn-App kann der Code gescannt und das Impfzertifikat so auf dem Smartphone vorgehalten werden.
»Das elektronische Impfzertifikat ist für die Bürgerinnen und Bürger eine smarte Lösung. Aller-dings ist der traditionelle Papier-Impfausweis weiterhin uneingeschränkt gültig. Es gilt hier kein entweder oder«, erklärt Thomas Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Im Moment können in den Vertragsarztpraxen sowie in den Impfzentren noch keine elektronischen Impfzertifikate ausgestellt werden. Viele Softwarehersteller befinden sich derzeit noch in der technischen Entwicklung und Erprobung der Verfahren. Auch müssen noch verschiedene Datenschutzaspekte geklärt werden.
»Bevor es mit der flächendeckenden Ausstellung der Impfzertifikate losgehen kann, muss das System auf Herz und Nieren geprüft werden, um so einen möglichst reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten zu ermöglichen«, betonen Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL und Dr. Volker Schrage, stellvertretender KVWL-Vorstandsvorsitzender.
»Es sind definitiv noch viele Detailfragen zu klären. Wir möchten jedoch bereits so gut wie möglich vorbereitet sein und beteiligen uns deshalb mit Hochdruck an der Entwicklung von Lösungen«, so Spelmeyer, Schrage und Müller.