Ethylenoxyyd in Lebensmitteln: Doodwatch kritisiert fehlende Warnungen
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat die Verbraucherministerien der Länder aufgefordert, Rückrufe von mit Ethylenoxyd belasteten Lebensmitteln konsequent durchzusetzen. Konkret gehe es um Produkte, die den Zusatzstoff Johannisbrotkernmehl (E410) enthalten. Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich Mitte Juli darauf verständigt, dass alle Lebensmittel öffentlich zurückgerufen werden müssen, die mit Ethylenoxid belastetes E410 enthalten. Während in Frankreich bereits hunderte Eiscremes mit E410 vom Markt genommen wurden, sei in Deutschland bisher keine einzige Warnung ergangen, kritisierte foodwatch. Unter t1p.de/ethylenoxid-zurueckrufen können sich Verbraucher dem Aufruf von Foodwatch an die Minister anschließen.
»Seit zwei Wochen steht fest: Eiscremes, Konfitüren, Fleisch- und Backwaren, die mit Ethylenoxyd belastetes Johannisbrotkernmehl enthalten, müssen öffentlich zurückgerufen werden. Während in Frankreich hunderte Produkte vom Markt genommen wurden, gibt es in Deutschland keine einzige Warnung«, sagte Rauna Bindewald von Foodwatch. »Ein krebserregender Stoff hat in unserem Essen nichts verloren. Nicht nur in Frankreich, auch hierzulande müssen die Verbraucher vor gefährlichen Substanzen geschützt werden!«
Johannisbrotkernmehl wird zahlreichen Lebensmitteln wie Eiscreme, Back- und Fleischwaren sowie Konfitüren als Verdickungsmittel oder Stabilisator zugesetzt. Nachdem in den vergangenen Monaten hauptsächlich vor Produkten mit Sesam gewarnt wurde, wurde Anfang Juni bekannt, dass auch große Mengen des weit verbreiteten Zusatzstoffs E410 mit Ethylenoxyd verunreinigt sind. Die EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich in einer Sitzung am 13. Juli 2021 darauf, dass Lebensmittel, die mit Ethylenoxid belastetes E410 enthalten, zurückgerufen werden müssen – auch wenn im Endprodukt die Nachweisgrenze nicht überschritten wird.
Bislang ist auf der behördlichen Seite www.lebensmittelwarnung.de bundesweit kein einziger Rückruf wegen belastetem E410 auffindbar. In einem Brief an die Verbraucherminister der Länder äußerte Foodwatch die Sorge, »dass Lebensmittelunternehmen die Problematik nicht mit ausreichender Priorität behandeln«. Die Länderministerien müssten ihre Lebensmittelüberwachungsbehörden anweisen, alle Hersteller, die E410 verwenden, zu überprüfen. Rückrufe gegenüber den Unternehmen seien konsequent durchzusetzen, forderte Foodwatch.
Das Gas Ethylenoxyd ist laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) krebserregend und erbgutschädigend. Zwar überschreiten »bei einem mittleren Verzehr über längere Zeit weder Kinder noch Erwachsene die Aufnahmemenge geringer Besorgnis«. Jedoch seien Rückstände in Lebensmitteln grundsätzlich »unerwünscht«. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gebe es nicht. Während Ethylenoxyd in der Lebensmittelproduktion der EU verboten ist, wird es jedoch in etlichen Drittstaaten zur Bekämpfung von Pilzen und Bakterien eingesetzt.