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Foto: Bayer AG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bayer informiert über Weg zur Beendigung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten

Bayer hat am Donnerstag über den aktuellen Stand des Fünf-Punkte-Plans informiert, mit dem das Unternehmen künftige Rechtsrisiken zu Glyphosat adressieren will, nachdem es am 27. Mai entschieden hatte, den Prozess zum so genannten nationalen Class-Program zu beenden. Bayer kann jetzt wichtige Elemente der Risikominimierung besser kontrollieren und hat zwei grundsätzliche Szenarien beschrieben, mit denen die Rechtstreitigkeiten beendet werden können. Das erste Szenario basiert auf einer vorteilhaften Entscheidung des US Supreme Courts in Bezug auf übergreifende rechtliche Aspekte wie etwa der Vorrang von Bundesrecht, wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beenden würden. Das zweite Szenario geht davon aus, dass der Supreme Court den Fall Hardeman entweder nicht zur Verhandlung annimmt oder im Sinne der Kläger urteilt – in diesem Fall würde Bayer ein eigenes Programm aufsetzen, um mit Klagen und Ansprüchen umzugehen. 

Bayer sieht gute Chancen für das erste Szenario und ist überzeugt, dass es starke Argumente für den US-Supreme-Court gibt, den Fall anzunehmen und ein für das Unternehmen vorteilhaftes Urteil zu fällen. Das Unternehmen ist aber auch auf das zweite Szenario vorbereitet und würde dann künftige Klagen durch Vergleiche und ggf. auch weitere Gerichtsprozesse zu einem Ende bringen. Für dieses zweite Szenario bildet Bayer für das zweite Quartal 2021 eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von brutto 4,5 Milliarden US-Dollar (3,8 Milliarden Euro) vor Steuern und Abzinsung, um mögliche langfristige Risiken abzubilden.

»Wir wollen damit gegenüber unseren Investoren deutlich machen, dass die Risiken des Glyphosat-Rechtstreits angemessen in der Bilanz abgebildet sind und sich die finanzielle Lage durch eine vorteilhafte Entscheidung des Supreme Courts sogar signifikant besser darstellen kann. Für unser Unternehmen, unsere Eigentümer und unsere Kunden ist es wichtig, dass wir nach vorne blicken und die Unsicherheit der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten hinter uns lassen können. Diese Klarheit sollte es informierten Investoren auch ermöglichen, ihren Fokus auf unsere operativen Ergebnisse, die Qualität unserer Geschäfte und den eigentlichen Unternehmenswert zu lenken«, sagte Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender von Bayer bei einer Telefonkonferenz mit Investoren. Wie im Mai angekündigt erwartet Bayer, dass sich der Cash Flow in diesem Jahr besser als ursprünglich angenommen entwickeln wird und bestätigt den beim Capital Markets Day kommunizierten mittelfristigen Ausblick.

Antrag beim US-Supreme-Court im August

Bayer wird den Antrag auf Überprüfung des Hardeman-Falls im August beim US-Supreme-Court einreichen. Wenn das Gericht den Fall annimmt, ist eine endgültige Entscheidung vermutlich für das Jahr 2022 zu erwarten. Aufgrund dieser anstehenden Schritte wird sich das Unternehmen in den kommenden Monaten nur sehr selektiv auf Vergleiche aktueller Fälle einlassen und keine weiteren Vergleichsverhandlungen mehr führen, wenn der Supreme Court den Fall annimmt.

Im Falle eines negativen Ergebnisses beim Supreme Court wird Bayer ein professionell aufgesetztes Programm zum Umgang mit künftigen Ansprüchen initiieren. Das Programm würde vordefinierte Kompensationen enthalten, deren Höhe sich an den Beträgen für die aktuellen Vergleiche orientiert, allerdings abzüglich der Gebühren für Klägeranwälte. Teilnahmeberechtigte könnten sich direkt an das Programm wenden, vorausgesetzt sie haben Roundup™ genutzt und entwickeln in den kommenden 15 Jahren ein Non-Hodgkin-Lymphom. Dieser Zeitraum entspricht der unterstellten Latenzzeit der Krankheit, wobei Regulierungsbehörden durchweg zu dem Schluss kommen, dass unter wissenschaftlicher Betrachtung kein kausaler Zusammenhang zwischen NHL und Glyphosat besteht und es zudem in der Wissenschaft bezüglich der Latenz große Meinungsverschiedenheiten gibt. 

Langfristige Maßnahmen zur Risikominimierung

Teil des Fünf-Punkte-Plans sind auch weitere Schritte, um die Rechtsstreitigkeiten zu beenden und sicherzustellen, dass es künftig nur noch wenige Glyphosat-Klagen gibt, die zudem geringe Erfolgsaussichten haben. Zu den Maßnahmen gehört, dass das Unternehmen und seine Partner von 2023 an die Glyphosat-basierten Produkte im US-Privatkundenmarkt durch Produkte mit neuen Formulierungen ersetzen werden, die alternative Wirkstoffe enthalten. Der genaue Zeitpunkt hängt unter anderem von der zeitigen Prüfung durch die US-Umweltbehörde EPA und weitere Behörden auf Ebene einzelner US-Bundesstaaten ab. Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken. Da der weit überwiegende Teil der Klagen aus dem Privatkundensegment stammt, wird durch diesen Schritt nach der angenommenen Latenzzeit möglichen Klagen zum Großteil die Grundlage entzogen. Für professionelle und landwirtschaftliche Nutzer in den USA wird Glyphosat weiterhin zur Verfügung stehen. 

Darüber hinaus wird Bayer mit der amerikanischen Umweltbehörde EPA diskutieren, welche Ergänzungen auf den Etiketten der Glyphosat-Produkte zum Zweck einer noch besseren Information über den Stand der Wissenschaft zu Glyphosat möglich sind. Zudem wird das Unternehmen eine neue Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat aufsetzen, um Käufern noch mehr Transparenz über die Produkte zu ermöglichen, die sie nutzen. Die Internetseite soll Ende 2021 zugänglich sein.

»Wir haben ein starkes Team aufgesetzt, das direkt an den Vorstand berichtet und das absolut fokussiert daran arbeitet, den Fünf-Punkte-Plan erfolgreich umzusetzen. Der Vorstand selbst wird sich nun vollständig auf die Geschäftsentwicklung und die Umsetzung der Strategie konzentrieren«, sagte Baumann.

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