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Ab Freitag, 13. August 2021, tritt im Kreis Gütersloh die Inzidenzstufe Zwei in Kraft. Damit gelten auch im Nordbad-Freibad wieder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Das bedeutet: Ein Besuch im Nordbad-Freibad ist nur unter den Voraussetzungen der »3G-Regeln« möglich – geimpft, getestet oder genesen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei den Zugangsvoraussetzungen orientieren sich die Stadtwerke Gütersloh streng an den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung.
Weitere Informationen und die aktuellen Öffnungszeiten im Nordbad-Freibad, der Welle und der »JärveSauna« gibt es auf der Website der Stadtwerke Gütersloh unter www.stadtwerke-gt.de.