Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verwaltungsgericht Köln: Riesenrad darf bis Ende August am Kölner Zoo bleibenZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verwaltungsgericht Köln: Riesenrad darf bis Ende August am Kölner Zoo bleiben

Ein Anwohner in Riehl kann sich nicht mit dem Argument gegen die Erlaubnis für das Riesenrad vor dem Zoo wenden, dass dort nicht genügend Parkplätze für zusätzliche Besucher vorhanden seien. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 11. August 2021 entschieden und einen Eilantrag des Anwohners abgelehnt.

Das »Europa-Rad« einer Bonner Firma war letztes Jahr auf dem Privatgelände vor dem Schokoladenmuseum aufgebaut. Da dies dort zuletzt wegen Bodenarbeiten nicht möglich war, beantragte die Betreiberfirma, das Riesenrad auf einer Grünanlage vor dem Kölner Zoo aufstellen zu dürfen. Auf der Grundlage der Kölner Stadtordnung erteilte die Stadt Köln im März eine Genehmigung für den Betrieb des Riesenrades, die bis Ende August verlängert wurde. Schon zuvor hatten Riehler Bürger Bedenken wegen der Verkehrsauswirkungen in dem Wohngebiet geäußert. Diese teilte die Stadt aber nicht, weil sich ausreichend dimensionierte Parkplätze für Besucher unterhalb der Zoobrücke, an der Riehler Straße und im gegenüberliegenden Parkhaus befänden. Außerdem sei die Anbindung an den ÖPNV gesichert.

Gegen die Genehmigung erhob ein Anwohner, der in etwa 300 Meter von dem Riesenrad entfernt wohnt, einen Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Ziel, den Betrieb des Riesenrades auszusetzen. Er hielt den »Parksuchverkehr und Parkdruck«, auch durch Falschparker, vor allem an den Sonntagen in den Sommerferien für nicht mehr zumutbar.

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt: Der Antragsteller könne sich als »Dritter« nicht gegen die Erteilung der Genehmigung von der Stadt an die Betreiberfirma wenden. Eine Verletzung sogenannter drittschützender Vorschriften sei nicht ersichtlich. Die Rechtsgrundlage in der Kölner Stadtordnung für die erteilte Genehmigung stelle allein darauf ab, ob die jeweilige Nutzung der Fläche, zum Beispiel für Veranstaltungen wie den Riesenradbetrieb, mit öffentlichen Interessen vereinbar sei. Sie diene nicht dazu, die Nachbarschaft vor zusätzlichem Verkehr zu schützen. Es könne auch nicht zulasten der Riesenradbetreiberin eingewandt werden, dass Besucher verkehrswidrig parkten oder ein Verkehrskonzept mit mehr Stellplätzen für den Bereich an Zoo und Flora seit Jahren fehle. Ein etwaiger Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörden sei nicht Gegenstand des Verfahrens.

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30