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Frankfurter Rundschau Meinung (ots) Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit den Schreckenstaten des NSU sind in dem Prozess nicht geklärt worden.
Daher bedeutet auch der Beschluss des Bundesgerichtshof keineswegs, dass ein Schlussstrich unter dieses Kapitel gezogen werden könnte. Zumal nicht klar ist, inwieweit Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU weiterhin ihr gefährliches rechtsextremes Unwesen treiben.
Man braucht dafür nur nach Nordhessen zu schauen, wo 13 Jahre nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ebenfalls aus rassistischen Gründen ermordet wurde. Nun geht ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags der Frage nach, ob Kontakt zwischen dem verurteilten Lübcke-Mörder Stephan Ernst oder seinem rechtsextremen Kumpel Markus H. zum Umfeld des NSU bestand – und ob diese Neonazis möglicherweise sogar den Yozgat-Mord mit unterstützt haben.