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Frankfurt am Main (ots) Urlaub, Wohnung, Haus, Familie: Die eigene Arbeitskraft finanziert oft das ganzes Leben. Doch was, wenn wegen eines Unfalls oder einer Krankheit der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Statistisch gesehen trifft dieses Schicksal jeden Vierten in seinem Berufsleben – egal, ob Dachdecker, Schaffner oder Jurist [1]. Die Folge: Eine Berufsunfähigkeit droht und mit ihr finanzielle Schwierigkeiten. Der digitale Versicherungsmanager Clark informiert darüber, wie einem Ausfall der eigenen Arbeitskraft – zumindest finanziell – richtig vorgebeugt werden kann.
Wenn nichts mehr geht
Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit kann beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen werden. Es kann jeden treffen. Generell sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen (33 Prozent), gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (20 Prozent), Krebs (16 Prozent) und Unfällen (neun Prozent).
Nach der offiziellen Definition für Berufsunfähigkeit gilt als berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeführten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Verfall ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Dies ist gegeben, wenn der aktuelle Job für mindestens sechs Monate nur noch zu maximal 50 Prozent ausgeübt werden kann. Ob noch ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte, ist dabei nebensächlich.
Die eigene Arbeitskraft absichern
Sollte es zu einem Verlust der eigenen Arbeitskraft kommen, reicht die gesetzliche Leistung bei weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. »Deswegen sollte unbedingt über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden«, so COO und Co-Gründer von Clark, Dr, Marco Adelt. Diese Versicherung springt ein, sollte der Beruf längerfristig oder dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können. »Grundsätzlich sollten 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens abgesichert werden, um auch im Ernstfall für die Zukunft gewappnet zu sein und den aktuellen Lebensstandard halten zu können«, so Adelt weiter.
Achtung: Verwechslungsgefahr!
Umgangssprachlich wird die Berufsunfähigkeitsversicherung oft mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung verwechselt. Als Arbeitsunfähig gilt man allerdings bereits bei einer längeren Krankschreibung. Wenn man sich zum Beispiel ein Bein bricht, kann man sehr wahrscheinlich früher als nach sechs Monaten in seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder ausüben. Berufsunfähig ist man in diesem Fall demnach nicht. In einem solchen Fall würde eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung greifen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht.
Einen guten ersten Überblick über die Thematik der Berufsunfähigkeit geben Ratgeberartikel im Web, die oft auch die Möglichkeit bieten, online die Kosten verschiedener Versicherungen zu vergleichen. Doch das ersetzt keine persönliche Beratung: »Jeder Arbeitnehmer hat eine ganz individuelle Arbeits- und Lebenssituation, die verschiedene Anforderungen an eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sich bringt«, so Adelt abschließend.