Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Gastro-Lobby scheitert mit Klage gegen Verbraucher-Portal »Topf Secret«: Verbraucher dürfen Lebensmittel-Kontrollergebnisse im Internet veröffentlichenZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gastro-Lobby scheitert mit Klage gegen Verbraucher-Portal »Topf Secret«: Verbraucher dürfen Lebensmittel-Kontrollergebnisse im Internet veröffentlichen

#Bürgerinnen und #Bürger dürfen die Ergebnisse von offiziellen #Lebensmittelkontrollen in #Restaurants, #Bäckereien oder #Imbissbuden im #Internet veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln heute entschieden – und damit eine Klage des Lobbyverbandes »#DEHOGA« abgewiesen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatte mit der Musterklage verhindern wollen, dass Verbraucher:innen die  Behördenberichte auf dem #Foodwatch-#Portal »Topf Secret« hochladen. Die Richter:innen in Köln urteilten jedoch, dass eine Veröffentlichung zulässig sei. Durch die Veröffentlichung erfolge »mehr #Transparenz in der #Lebensmittelüberwachung, was letztlich dem Interesse der Allgemeinheit dient«, so das Gericht. In der Vergangenheit war der »DEHOGA« bereits mit mehreren anderen Klagen vor Verwaltungsgerichten gescheitert, mit denen der Verband verhindern wollte, dass Behörden die Kontrollberichte überhaupt an Bürger:innen herausgeben. Wie gut Lebensmittelbetriebe bei Kontrollen abschneiden, bleibt in der Regel geheim. Auf »Topf Secret« können User daher offizielle Kontrollberichte bei Behörden erfragen und mit wenigen Klicks hochladen.

»Die #Hotel- und #Gastrolobby wehrt sich verzweifelt gegen mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung – und scheitert damit zu Recht«, sagte Rauna Bindewald von Foodwatch. »Gut, dass die Richter:innen klargestellt haben: Ja, Bürger dürfen die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Internet veröffentlichen – die Meinungsfreiheit hat Vorrang! Nur wenn öffentlich wird, welche die Schmuddelläden sind und wo alles in Ordnung ist, haben Lebensmittelbetriebe einen Anreiz, sich immer an alle #Hygiene-Vorgaben zu halten.«

In dem konkreten Fall hatte ein #Restaurantbetreiber aus Bonn gegen »Topf Secret« geklagt. Der »DEHOGA« unterstützte nach eigenen Angaben diese »Musterklage« gegen das Portal, das von foodwatch und der Transparenz-Initiative »#FragDenStaat« initiiert wurde. Das Landgericht wies die Klage jetzt jedoch vollumfänglich zurück. In einem ähnlichen Fall hatte kürzlich das Landgericht Schweinfurt einer Verbraucherin ebenfalls Recht gegeben, die über »Topf Secret« Kontrollergebnisse veröffentlicht hatte.

Auf »Topf Secret« ist es für Bürger seit Januar 2019 möglich, auf Grundlage des #Verbraucherinformationsgesetzes#VIG«) amtliche Kontrollergebnisse abzufragen – auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. Denn in Deutschland wird bisher nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Mittlerweile wurden über »Topf Secret« mehr als 50.000 Anträge gestellt. Mehr als 10.000 Kontrollberichte wurden seitdem von den Antragsstellern veröffentlicht.

Nach dem Start von »Topf Secret« 2019 hatten zunächst hunderte Betriebe, viele auf Betreiben des »DEHOGA«-Lobbyverbandes, verwaltungsrechtlich versucht, die Herausgabe der Kontrollberichte durch die Behörden zu verhindern. Diese Klagewelle bei den Verwaltungsgerichten gegen die Lebensmittelbehörden blieb jedoch ohne Erfolg. Mit dem #VGH Mannheim, VGH #München, #OVG Niedersachen, OVG NRW und OVG Berlin-Brandenburg stellten gleich fünf #Oberverwaltungsgerichte klar, dass die #Behörden zur Auskunft der Kontrollergebnisse verpflichtet sind – auch wenn die Anträge über die Plattform »Topf Secret« gestellt wurden. Mit den Urteilen des Landgerichts Schweinfurt und des Landgerichts Köln gibt es jetzt zwei Entscheidungen in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen Betriebe nicht gegen Behörden, sondern direkt gegen #Verbraucher beziehungsweise gegen die Betreiber der #Plattform »Topf Secret« geklagt hatten.

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30