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Ehrungen und Auszeichnungen – Ehrenbürger von Gütersloh

Die #Stadt #Gütersloh ehrt verdiente Persönlichkeiten und Bürger.
Der Rat der Stadt Gütersloh hat die Möglichkeit in Anerkennung besonderer Verdienste Ehrungen und Auszeichnungen an Bürgerinnen und Bürger zu vergeben. Grundlage dafür ist eine Satzung von 1979. Sie sieht die Vergabe folgender Auszeichnungen vor: das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenbezeichnung »#Altbürgermeister« und »#Stadtältester« für ehemalige Bürgermeister und langjährige Ratsmitglieder, den #Ehrenring, die #Verdienstmedaille und #Sportehrenplaketten.

Die Satzung beschreibt dabei Voraussetzungen und Verfahren. Die #Ehrenbürgerschaft wurde seit 1884 insgesamt 18 mal verliehen.

Satzung

#Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen durch die Stadt Gütersloh. Der Rat der Stadt hat aufgrund des Paragraphen Vier, Abssatz Zwei der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Form der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1974 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1975, Seite 91), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Juli 1978 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 290) in seiner Sitzung vom 18. Juni 1979 folgende Satzung beschlossen …

Paragraph Eins, Art der Ehrungen und Auszeichnungen

Die Stadt Gütersloh ehrt verdiente Persönlichkeiten und Bürger durch

a) das Ehrenbürgerrecht,

b) die Ehrenbezeichnung »Altbürgermeister« und »Stadtältester«,

c) den Ehrenring,

d) die Verdienstmedaille,

e) die Sportehrenplakette in Gold, Silber und Bronze.

Paragraph Zwei, Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnungen

Die Verleihung und Entziehung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnungen richten sich nach den besonderen Vorschriften der Gemeindeordnung NW und den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Gütersloh (Paragraph Drei).

Paragraph Drei, Ehrenring der Stadt Gütersloh

(1) Die Stadt Gütersloh kann Bürgern, die sich in hervorragender Weise um das Wohl und Ansehen der Stadt auf dem Gebiet der Wissenschaft, im sozialen, wirtschaftlichen, politischen, schulischen, kulturellen, sportlich-ehrenamtlichen Bereich oder im Verwaltungsbereich verdient gemacht haben, den Ehrenring der Stadt Gütersloh verleihen.

(2) Der Ehrenring besteht aus Gold und trägt das Wappen der Stadt Gütersloh. In den Ehrenring werden die Worte eingraviert: »Ehrenring der Stadt Gütersloh für …« (Name des Ausgezeichneten und Datum der Verleihung). Der Ehrenring soll nur so oft verliehen werden, dass ihn höchstens sieben lebende Träger besitzen.

(3) Über die Verleihung des Ehrenringes wird eine Urkunde ausgehändigt, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied zu unterzeichnen ist. In der Urkunde sind die Verdienste des Auszuzeichnenden zu erwähnen.
   
Paragraph Vier, Verdienstmedaille der Stadt Gütersloh

(1) Die Stadt Gütersloh kann Bürgern, die sich in besonderer Weise um das Wohl und Ansehen der Stadt auf dem Gebiet der Wissenschaft, im sozialen, wirtschaftlichen, politischen, schulischen, kulturellen, sportlich-ehrenamtlichen Bereich oder im Verwaltungsbereich verdient gemacht haben, die Verdienstmedaille der Stadt Gütersloh verleihen.

(2) Die Verdienstmedaille ist in Silber ausgeführt. Sie hat einen Durchmesser von 60 Millimetern und trägt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Gütersloh. Auf der Rückseite befindet sich die Aufschrift: Für besondere Verdienste. Der Name des Ausgezeichneten und das Datum der Verleihung werden eingraviert.

(3) Über die Verleihung der Verdienstmedaille wird eine Urkunde ausgehändigt, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied zu unterzeichnen ist. In der Urkunde sind die Verdienste des Auszuzeichnenden zu erwähnen.

Paragraph Fünf, Verfahren

(1) Der Bürgermeister, die Fraktionen des Rates und der Stadtdirektor sind berechtigt, Vorschläge zur Verleihung von Auszeichnungen zu unterbreiten. Die Vorschläge sind schriftlich zu begründen.

(2) Über die Verleihung beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss der Rat in nichtöffentlicher Sitzung. Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.

Paragraph Sechs, Form der Verleihung

(1) Der Ehrenbürgerbrief, die Urkunden über die Verleihung der Ehrenbezeichnungen und der Ehrenring der Stadt Gütersloh werden durch den Bürgermeister in öffentlicher Ratssitzung in feierlicher Form überreicht.

(2) Die Verdienstmedaille und die Sport-Ehrenplakette werden durch den Bürgermeister in würdiger Form überreicht.

Paragraph Sieben, Verwendung der Auszeichnungen

Ehrenbürgerbrief, Ehrenring und Verdienstmedaille der Stadt Gütersloh gehen mit der Aushändigung in das Eigentum des Ausgezeichneten über. Das Recht zum Tragen des Ehrenringes und der Verdienstmedaille der Stadt Gütersloh steht nur dem Ausgezeichneten persönlich zu und erlischt mit dessen Tod.
    
Paragraph Acht, Sport-Ehrenplakette der Stadt Gütersloh

Für die Verleihung der Sport-Ehrenplaketten in Gold, Silber und Bronze gilt die vom Sportausschuss am 23. Oktober 1973 beschlossene Verleihungsordnung für Auszeichnungen besonderer Leistungen und Verdienste auf dem Gebiete des Sportes.

Paragraph Neun, Entziehung der Auszeichnungen

Die Auszeichnungen der Stadt Gütersloh können durch Beschluss des Rates entzogen werden. Auf Paragraph Fünf Absatz Zwei wird verwiesen.

Paragraph Zehn, Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Es wird gemäß Paragraph Vier Absatz Sechs der Gemeindeordnung darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

e) der Stadtdirektor hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Gütersloh, den 4. Juli 1979, gezeichnet Schandert, Erster Stellvertreter des Bürgermeisters

Liste der Ehrenbürger von Gütersloh

  • Dr. med. Friedrich Wilhelm Stohlmann, 1803 bis 1886, 1882
  • Carl Zumwinkel, 1821 bis 1913, 1900
  • Wilhelm Niemöller, 1831 bis 1915, 1911
  • Dr. med. Wilhelm Schlüter, 1844 bis 1930, 1918
  • Emil Mangelsdorf, 1839 bis 1925, 1924
  • Wilhelm Wolf, 1859 bis 1933, 1929
  • Dr. Hugo Brinkmann, 1867 bis 1948, 1932
  • Carl Miele, 1869 bis 1938, 1932
  • Eduard Wolf, 1885 bis 1961, 1960
  • Dr. Thomas Plaßmann, 1879 bis 1959, 1957
  • Carl Miele, 1897 bis 1986, 1977
  • Reinhard Mohn, 1921 bis 2009, 1981
  • Willy Eichberg, 1919 bis 2007, 1984
  • Rudolf Miele, 1929 bis 2004, 1999
  • Dr. Peter Zinkann, 1928, 2003
  • Dr. Gerd Wixforth, 1934 bis 2014, 2009
  • Liz Mohn, 1941, 2016
  • Werner Gehring, 1935 bis 2020, 2020

Ehrenring und Verdienstmedaillen

Weitere Auszeichnung: Ehrenring und Verdienstmedaille. Sie können jeweils Bürgern und Bürgerinnen verliehen werden, die sich in besonderer Weise um das Wohl und Ansehen der Stadt auf dem Gebiet der Wissenschaft, im sozialen, wirtschaftlichen, politischen, schulischen, kulturellen, sportlich-ehrenamtlichen Bereich oder im Verwaltungsbereich verdient gemacht haben.

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