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In Gütersloh leben Menschen aus 127 Ländern der Erde – es werden mehr als 100 verschiedene Sprachen und Dialekte gesprochen. Die Heimat dieser Menschen ist nun Gütersloh – auf Zeit oder auf Dauer.
Wir leben alle miteinander in Gütersloh, #Deutsche und »#Ausländer« beziehungsweise »#Migranten« oder »Menschen mit #Migrationshintergrund« beziehungsweise »Menschen mit Zuwanderungsgeschichte«: am Arbeitsplatz, in der Schule, in Vereinen oder in der Nachbarschaft. Integration und Gleichstellung sowie die deutliche Verbesserung der Chancengleichheit in Gütersloh lebender Zuwanderer seitens öffentlicher und privater Stellen zu fördern, ist das eine Ziel des Integrationsbeauftragten Frank Mertens und des #Integrationsrates der Stadt #Gütersloh.
Gleichzeitig nehmen der Integrationsbeauftragte Frank Mertens und der beratend und empfehlend tätige #Integrationsrat eine Mittlerfunktion zwischen der deutschen und ausländischen beziehungsweise zugewanderten Bevölkerung wahr.
Beratungsstelle für ausländische beziehungsweise zugewanderte Mitbürger
Die Sprechstunden der Beratungsstelle an der Kirchstraße 10
Montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung), montags bis donnerstags von 15 bis 17 Uhr (in verschiedenen Sprachen – nur nach Terminvereinbarung), montags 15 bis 17 Uhr serbisch, kroatisch, mazedonisch, montenegrinisch, bosnisch, slowenisch, albanisch, dienstags 15 bis 17 Uhr russisch, polnisch, rumänisch, mittwochs 15 bis 17 Uhr türkisch, italienisch, donnerstags 15 bis 17 Uhr griechisch, englisch, arabisch …
Flüchtlinge in Gütersloh
Weltweit sind rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht, und die Zahl wächst täglich. Auch nach Gütersloh kommen noch immer Flüchtlinge. Mit Stand April 2021 sind insgesamt 721 Bewohner in städtischen Einrichtungen untergebracht.
Integrationsrat der Stadt Gütersloh
Der #Integrationsrat der Stadt #Gütersloh ist ein Gremium mit beratender und empfehlender Funktion. Er berät #Rat, #Ausschüsse und #Verwaltung in wichtigen Fragen. Ihm gehören zehn durch Urwahl gewählte Migrantinnen und Migranten sowie fünf Ratsmitglieder an.
Nach Paragraph 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Anregungen und Stellungnahmen des Gremiums sind dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Ebenso kann er vom Rat oder von der Verwaltung um Stellungnahme zu bestimmten Fragen gebeten werden.
Die gewählten Mitglieder des Integrationsrates wurden vom Rat der Stadt als sachkundige Einwohner in verschiedene Ausschüsse des Rates gewählt. Sie arbeiten in den Sitzungen dieser Ausschüsse mit beratender Stimme mit.
Die Arbeit in einem Gremium, das die Belange der »Migranten« vertritt, hat in Gütersloh bereits eine lange und erfolgreiche Tradition. Der erste Ausländerbeirat wurde in Gütersloh bereits 1980 gebildet, nachdem schon seit 1971 ein Koordinierungs- beziehungsweise Arbeitskreis zur Betreuung ausländischer Einwohner bestanden hatte.
Die Mitglieder des Integrationsrates sind jederzeit bereit, wichtige Themen aufzugreifen und diese in ihren Sitzungen zu diskutieren. Den ausländischen Mitbürgern und Zuwanderern, Vereinen und Institutionen wird deshalb empfohlen, wichtige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung den Mitgliedern dieses Gremiums mitzuteilen, damit der Integrationsrat diese Themen behandeln kann.
Den Gütersloher Integrationsrat bilden zehn von den Migrantinnen und Migranten am 13. September 2020 in Urwahl gewählte Mitglieder sowie fünf Vertreter der im Rat der Stadt Gütersloh vertretenen Fraktionen, also insgesamt 15 Personen. Der gegenwärtige Integrationsrat setzt sich wie folgt zusammen …
Die Aufgaben des Integrationsrates
Der Integrationsrat hat als kommunalpolitisches Organ der Zuwanderer und Zugewanderten beziehungsweise aller Personen mit Einwanderungsgeschichte die Aufgabe, die besonderen Belange und Interessen der Migrantinnen und Migranten in den kommunalpolitischen Willensbildungsprozess einzubringen.
Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Allgemeines Ziel der Arbeit des Integrationsrates ist die Herstellung der gleichberechtigten Teilnahme aller Zugewanderten und/oder hier lebenden Menschen unterschiedlicher #Herkunft, #Kultur, #Religion, #Sprache et cetera am gesellschaftlichen Leben in Gütersloh.
Die Mitglieder des Integrationsrates sind dem Allgemeinwohl verpflichtet und haben insbesondere folgende Aufgaben …
Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen. Zu den wichtigsten Themen gehören hierbei …
Monatliche Sprechstunden
Um noch intensiver in direkten Kontakt mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu kommen, geht der Integrationsrat der Stadt Gütersloh mit einem persönlichen Gesprächs- und Beratungsangebot einen neuen Weg. Künftig wird die Vorsitzende des Integrationsrates, Mayuri Schindler, im Wechsel mit weiteren Integrationsratsmitgliedern allen Interessierten mit und ohne Migrationsgeschichte für Fragen rund um die Themen Migration und Integration zur Verfügung stehen. Bei dem Angebot besteht die Möglichkeit, Antworten auf sehr persönliche Fragestellungen zu erhalten, aber auch Allgemeineres zum Thema Integration in Gütersloh zu stellen. Auch Anregungen zur Stärkung der Gremien- und Integrationsarbeit sind herzlich willkommen.
Die Sprechstunden finden immer an jedem ersten Donnerstag des Monats in der Zeit von 17 bis 18 Uhr im Büro des Integrationsbeauftragen, Kirchstraße 10, und telefonisch unter (05241) 82-2328 oder per E-Mail an integrationsrat@guetersloh.de statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Internationaler Stammtisch
Der Internationale Stammtisch ist eine Initiative des Integrationsrates sowie des Integrationsbeauftragten der Stadt Gütersloh und richtet sich an ausländische Mitbürger sowie Gäste, die untereinander in Austausch treten wollen.
Für die in der Stadt Gütersloh wohnenden ausländischen oder zugewanderte Einwohner ist es nicht immer leicht, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden und Kontakte zu knüpfen. Beim Internationalen #Stammtisch bietet sich die Möglichkeit auf #Gleichgesinnte zu treffen, aber auch #Menschen aus anderen Kulturen kennenzulernen und einen Blick über den Tellerrand zu wagen. Außerdem bietet sich die Gelegenheit, in Gesprächen mit Muttersprachlern die Fremdsprachkenntnisse zu reaktivieren. In freundlicher Atmosphäre werden die besten Seiten der #Stadt präsentiert und was das Leben in Gütersloh attraktiv macht. Ebenso werden Themen aus dem Alltag behandelt – sei es über #Familie, #Arbeit, #Freizeit oder andere Bereiche.
Der Internationale Stammtisch findet jeden ersten Dienstag im Monat ab 19 Uhr in der #Weberei Gütersloh statt.
Integrationsförderung ist wichtiges Ziel des Zuwanderungsrechts
Das #Ausländerrecht hat 2005 durch das Zuwanderungsgesetz eine grundlegende Novellierung erfahren. Der Zugang zur Erwerbstätigkeit wurde vereinfacht, die Flüchtlingspolitik an europäische Standards angepasst und für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer steht ein umfassendes Integrationsangebot zur Verfügung.
Ein wichtiger Bestandsteil des neues Rechts sind die Angebote von zum Teil auch verpflichtenden Integrationsmaßnahmen, die durch das »Bundesamt für Migration und Flüchtlinge« (»#BAMF«) koordiniert werden.
Weiterführende Informationen
Rechtsfragen zum Ausländerrecht
Das Ausländerrecht für die Bundesrepublik Deutschland ist durch das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005 novelliert worden. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurden lange angestrebte Veränderungen des Ausländerrechts erzielt.
Das Gesetz verfolgt als Hauptziele die …
Staatsangehörigkeitsrecht und Einwanderung
Wer lange in Deutschland lebt, stellt sich früher oder später vielleicht die Frage, ob sie oder er sich einbürgern lassen möchte. Zur Frage der Staatsangehörigkeit und zur Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen zu wollen, ergeben sich manche Fragen.
Die Bundesregierung und die Landesregierung NRW haben dieses Thema aufgegriffen und informiert auf ihren Websites ausführlich darüber. Auch gibt es verschiedene Kampagnen mit dem Ziel, die Einbürgerung zu fördern. Anträge auf Einbürgerung können beim Standesamt, Rathaus Eins, Erdgeschoss, gestellt werden.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes (»Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, »#BQFG«) werden seit dem 1. April 2012 die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes weiter geöffnet, vereinfacht und verbessert. Jetzt haben alle Personen das Recht, ihren im Ausland erreichten Bildungsabschluss auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf überprüfen zu lassen.
Ziel der erleichterten Anerkennung ist es, die Qualifikationspotenziale hier lebender Menschen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, besser zu erschließen und eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen. Damit wird die Integration von Migrantinnen und #Migranten in die #Arbeitswelt gefördert und ein Anreiz für Fachkräfte im Ausland gesetzt, nach #Deutschland zu kommen
Um diese Ziele zu erreichen, werden Rechtsansprüche eingeführt auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss. Das schafft für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen bessere Arbeitsmarktchancen und für Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare, verlässliche und vereinfachte Grundlagen zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen.
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist für die Anerkennung zuständig.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind – je nach Ziel – eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Ländern zuständig.
Die »anabin«-Datenbank der Kultusministerien der Länder stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Durch den Einsatz moderner Suchfilter werden Informationen aus über 180 Ländern und deren Bildungsinstitutionen und Abschlüsse leicht zugänglich gemacht.
Die Datenbank hat den Auftrag, Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen bereit zu stellen. Diese Informationen liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Behörden und Hochschulen, die in Deutschland für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen zuständig sind. Darüber hinaus soll das Informationsangebot Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie eine breite Öffentlichkeit in die Lage versetzen, den Wert einer ausländischen Qualifikation einzuschätzen.
Die Datenbank enthält – geordnet nach Ländern – Informationen zur Bewertung von ausländischen Hochschulabschlüssen, Hochschulzugangsqualifikationen, mittleren Bildungsabschlüssen und Abschlüssen aus dem beruflichen Bereich. Sie weist für ausländische Institutionen den Anerkennungsstatus aus und stellt für Behörden eine umfangreiche Dokumentation von Einzelfallgutachten bereit. Darüber hinaus bietet sie Zugriff auf die relevanten Dokumente im Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen und dokumentiert als Wegweiser für Privatpersonen die für die Anerkennung zuständigen Stellen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Über »anabin«, Auftrag und Inhalt
Die Datenbank »#anabin« hat den Auftrag, Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen bereit zu stellen. Diese Informationen liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Behörden und Hochschulen, die in Deutschland für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen zuständig sind. Darüber hinaus soll das Informationsangebot Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie eine breite Öffentlichkeit in die Lage versetzen, den Wert einer ausländischen Qualifikation einzuschätzen.
Die Datenbank enthält – geordnet nach Ländern – Informationen zur Bewertung von ausländischen Hochschulabschlüssen, Hochschulzugangsqualifikationen, mittleren Bildungsabschlüssen und Abschlüssen aus dem beruflichen Bereich. Sie weist für ausländische Institutionen den Anerkennungsstatus aus und stellt für Behörden eine umfangreiche Dokumentation von Einzelfallgutachten bereit. Darüber hinaus bietet sie Zugriff auf die relevanten Dokumente im Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen und dokumentiert als Wegweiser für Privatpersonen die für die Anerkennung zuständigen Stellen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Die Datenbank wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren aufgebaut. Derzeit sind für etwa 180 Länder über 25.000 Institutionen, 22.000 Hochschulabschlüsse und 25.000 Einzelfallgutachten dokumentiert. Berufliche Abschlüsse sind mit knapp 5.800 Einträgen vertreten, Sekundarschulabschlusszeugnisse mit etwas mehr als 1.500 Einträgen.
Die in der Datenbank enthaltenen Informationen sind in der Verantwortung der »#ZAB« eingegeben worden. Sie bilden ausschließlich die Strukturen unterschiedlicher Bildungssysteme ab und enthalten keine Aussagen zu völkerrechtlichem Status oder politischer Zuordnung von Gebieten. Die Inhalte der Datenbank erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Geschichte
»anabin« ist das Akronym für »Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise«. Die Datenbank wurde 1997 im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs entwickelt. Die technische Konzeption und Realisierung erfolgte durch die Firma »ifos GmbH« in Darmstadt. Aus Mitteln des »#ADAPT«-Programms der Europäischen Union wurde die Entwicklung der Datenbank bis Ende 2000 gefördert. Seither ist die »ZAB« für die Inhalte der Datenbank und die technische Funktionstüchtigkeit allein verantwortlich.
Nach den Anfängen als Ausgabe auf CD mit einigen wenigen Informationen über ausländische Hochschulen hat sich anabin in den letzten zehn Jahren zu dem wichtigsten Informationsinstrument rund um die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen entwickelt. Neben den deutschen Anerkennungsbehörden greifen inzwischen auch ausländische Behörden und Privatpersonen regelmäßig auf die Datenbank zu. Vor allem der gemeinsame politische Wille von Bund und Ländern zur besseren Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Blick auf die gleichberechtigte Teilhabe in Wirtschaft und Gesellschaft hat die Bedeutung der anabin-Datenbank erheblich gestärkt. Veränderungen in der Bildungslandschaft sowie veränderte politische Entwicklungen haben zu neuen Anforderungen an die Datenbank geführt.
Vor diesem Hintergrund wurde eine vollständige Modernisierung der Datenbank erforderlich, die in den Jahren 2009 bis 2011, finanziert durch Projektmittel des Auswärtigen Amtes von der Firma »Verteiber new media« aus Kaiserslautern, durchgeführt werden konnte.
Die Datenbank verfügt nun über …