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Ausreichendes Angebot von Antigentests durch neue Regeln absichern!

Berlin, 8. Oktober 2021. Ab dem 11. Oktober 2021 werden #Antigentests für die meisten #Bürgerinnen und #Bürger #kostenpflichtig. Sinkt dadurch die Nachfrage, könnte es zu einer starken Ausdünnung des Testangebotes kommen. Um das zu verhindern, fordert die #Apothekerschaft geänderte Regeln. »Die Tests und Testzertifikate sollte es zukünftig nur noch in Gesundheitseinrichtungen, also vornehmlich in der #Apotheke oder #Arztpraxis, geben. Erstens werden sie dort qualitätsgesichert durchgeführt. Zweitens würde die Konzentration auf diese Einrichtungen verhindern, dass viele von ihnen die Tests einstellen oder Selbstzahlern nur noch sehr teuer anbieten können«, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der »ABDA«, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Für die Menschen, die noch nicht geimpft seien oder nicht geimpft werden könnten, brauche es weiterhin ein wohnortnahes Testangebot, so Overwiening weiter. Aber das Betreiben einer Teststelle sei wegen der Raum- und Personalkosten aufwändig. Nur wenn in einer Institution genügend Tests nachgefragt würden, könne das Angebot zu akzeptablen Kosten vorgehalten werden. »Hamburg hat den Weg eingeschlagen, dass Zertifikate nur noch von Gesundheitsinstitutionen wie Arztpraxen und Apotheken akzeptiert werden. Das wäre durchaus ein Modell für das gesamte Bundesgebiet. Wenn Apotheken ihr Testangebot zudem auf bestimmte Tageszeiten beschränken können, hilft das zusätzlich, die Kosten im Zaum zu halten.«

Im Frühsommer, als die Nachfrage am höchsten war, boten bundesweit rund 6.000 Apotheken auf dem Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de Antigentests an. Derzeit sind es noch etwa 4.400. Overwiening: »Ich bin optimistisch, dass wir ein flächendeckendes Testangebot der Apotheken auch für die kommenden Monate aufrecht erhalten können – aber eben nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.«

Ab dem 11. Oktober 2021 werden kostenlose #Corona-#Tests bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises nur noch definierten Personengruppen angeboten. Das gilt für #Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen können. Beispiele sind Schwangere oder Kinder bis zwölf Jahren. #Ungeimpfte, bei denen kein medizinischer Grund gegen eine Impfung spricht, tragen die Kosten für die Durchführung des Tests selbst. Die Kosten für die Antigentests kalkuliert jeder Anbieter eigenständig.

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