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»Coming Out Day«: Versicherungsfragen der »LGBTIQ+«-»Community«Zoom Button

Foto: Clark, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»Coming Out Day«: Versicherungsfragen der »LGBTIQ+«-»Community«

Frankfurt am Main (ots) Der »Coming-Out Day«. Für viele in der »#LGBTIQ+«-»Community« ein Tag, der Erinnerungen an das eigene »#Coming-#Out« weckt und jenen Mut machen soll, die sich noch nicht getraut haben. Seit 2012 sind #Geschlechter im Versicherungswesen gleichgestellt. Dennoch können Mitglieder der »LGBTIQ+«-»Community« immer noch auf einige Hürden beim Thema Versicherung stoßen. Anlässlich des »Coming Out Days« klärt der digitale Versicherungsmanager Clark häufige Versicherungsfragen.

Unterstützung beim #Kinderwunsch

Eine dieser häufigen Fragen ist, inwiefern homosexuelle Paare bei der Erfüllung des Kinderwunsches von Versicherungen unterstützt werden. Aktuell werden Kosten für künstliche Befruchtung oder Insemination von der Krankenversicherung nur dann übernommen, wenn medizinische Ursachen dem Kinderwunsch entgegenstehen. Sofern also kein medizinischer Grund vorliegt, müssen auch gleichgeschlechtliche Paare die anfallenden Kosten zur Erfüllung ihres Kinderwunsches selbst tragen.

#Transsexualität und #Intersexualität und die #Krankenversicherung

Auch Trans- und Intersexuelle stehen vor vielen Fragen. Bei einer Geschlechtsangleichung, ist für viele Betroffene nur schwer einzuschätzen, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Grundsätzlich zahlen die Krankenkassen eine begleitende Psychotherapie und Hormonbehandlungen Auch für operative Eingriffe können Kosten übernommen werden, sofern eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit vorliegt. Allgemein gilt: Die Kosten für eine Angleichung werden erst dann übernommen, wenn diagnostiziert ist, dass durch die fehlende Identifikation mit den angeborenen Geschlechtsmerkmalen ein klinisch relevantes Leiden vorliegt. Privatversicherte müssen zudem Folgendes beachten: »Da die private Krankenversicherung grundsätzlich die Möglichkeit hat, einen Vertrag anzufechten oder ihn zu kündigen, ist es wichtig, falls die Transsexualität bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurde, dem Versicherer detailliert darzulegen, dass man sich dieser bei Vertragsabschluss noch nicht bewusst war«, so die Clark-Experten. »Für Trans- oder Intersexuelle, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, ist dies nach einer Geschlechtsangleichung oder während einer #Hormontherapie oftmals nicht möglich.«

Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall, wenn man frühzeitig die Beratung des Versicherungsberaters sucht, der darüber aufklären kann, worauf bei der individuellen Versicherungssituation zu achten ist.

#Versicherung #Versicherungen #Versicherungsmakler

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