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#Gütersloh: Anmeldung der künftigen Erstklässler ab 8. November 2021
Gütersloh Telefon (gpr) Alle #Kinder, die bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt werden Telefon (die also im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren wurden), sind im kommenden Schuljahr 2022/23 #schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger muss in der Zeit vom 8. bis zum 12. November 2021 erfolgen. Der städtische Fachbereich #Schule weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dazu eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Dafür sind die Gütersloher Grundschulen nach den Herbstferien ab Montag, 25. Oktober 2021, erreichbar.
Soweit möglich sollte das #Kind, schulpflichtig wird, bei der Anmeldung dabei sein. An Unterlagen sind das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über die Masernimpfung zur Anmeldung nötig. Aufgrund der aktuellen #Corona-#Situation wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und dem Kind in die Schule zu kommen. Im Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Ein 3G-Nachweis Telefon (geimpft, genesen, getestet) ist für den begleitenden Elternteil erforderlich.
Kinder, die erst nach dem 30. September 2022 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2022/23 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und »in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind Telefon (#Schulfähigkeit)«. Den Antrag auf vorzeitige Einschulung können #Eltern bei der Schulleitung stellen.
Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist.
Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind Telefon (mehr als zwei Kilometer Fußweg).
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren erteilt Renate Gerken vom Fachbereich Schule der Stadt Gütersloh, Telefon Telefon (05241) 82-2291, gern Auskunft. Die Links zu den Websites der Grundschulen und Infos zu den Anmeldungen finden Sie über das Schulportal der Stadt Gütersloh unter www.schulen.guetersloh.de.
Kontaktdaten der Grundschulen zur Terminvereinbarung ab Montag, 25. Oktober 2021
Städtische Gemeinschaftsschulen
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Grundschule Altstadtschule, Schulstraße 29, Telefon (05241) 50523110
Grundschule Avenwedde-Bahnhof, Albertus-Magnus-Straße 11 a, Telefon (05241) 50523210
Grundschule Blankenhagen, Dresdner Straße 15, Telefon (05241) 50523310
Grundschule Blücherschule, Blücherstraße 7, Telefon (05241) 50523410
Grundschule Edith-Stein-Schule, Franz-Grochtmann-Straße 36, Telefon (05241) 50523510
Grundschule Große Heide, Pelikanweg 4, Telefon (05209) 70408410
Grundschule Heidewald, Alte Heidewaldstraße 1, Telefon (05241) 50523610
Grundschule Isselhorst, Niehorster Straße 69, Telefon (05241) 50523710
Grundschule Kattenstroth, Ludwigstraße 11, Telefon (05241) 50524010
Grundschule Neißeweg, Neißeweg 3, Telefon (05241) 50524110
Grundschule Nordhorn, Knappweg 9, Telefon (05241) 50524210
Grundschule Paul-Gerhardt-Schule, Südring 53, Telefon (05241) 50524410
Grundschule Pavenstädt, Pavenstädter Weg 72, Telefon (05241) 50524510
Grundschule Sundern, Sundernstraße 20, Telefon (05241) 50524610
Städtische katholische Bekenntnisschulen
Grundschule Josefschule, Bruder-Konrad-Straße 116, Telefon (05241) 50523810
Grundschule Kapellenschule, Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 10, Telefon (05241) 50523910
Grundschule Overbergschule, Neuenkirchener Straße 44, Telefon (05241) 50524310