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Gütersloh: Ab Mittwoch 3G-Nachweis und Maskenpflicht in Shuttle und allen StadtbussenZoom Button

Sicher unterwegs: In den Stadtbussen gilt ab morgen die 3G-Pflicht. Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist und eine medizinische Maske trägt. Foto: Stadtbus Gütersloh GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh: Ab Mittwoch 3G-Nachweis und Maskenpflicht in Shuttle und allen Stadtbussen

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Ab morgen, 24. November 2021, tritt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz bundesweit die 3G-Regel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Kraft. Auch in den Stadtbussen und dem Shuttle der Stadtbus Gütersloh GmbH gilt dann: Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist und eine medizinische Maske trägt.

Stichprobenhafte Nachweiskontrollen im Stadtbusverkehr

Ähnlich wie der Fahrschein, den man immer bei sich haben muss, müssen Fahrgäste bei Fahrtantritt nun ab Mittwoch zusätzlich zur medizinischen Maske auch einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen. Der Gesetzgeber hat in dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal verpflichtend vorgeschrieben, die Voraussetzungen des sogenannten »3G« zu erfüllen. Vom ersten Tag an wird die Einhaltung der Regelung mit stichprobenartigen Kontrollen auch bei der Stadtbus Gütersloh GmbH durchgesetzt. Um eine hohe Effektivität zu gewährleisten, steht die Stadtbus Gütersloh GmbH bereits mit Ordnungs- und Polizeibehörde in Kontakt. Sie sollen künftig bei den Kontrollen unterstützen.

Tests nur mit Nachweis gültig; einfacher Selbsttest reicht nicht aus

Fahrgäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Testnachweis vorlegen. Schnelltest und PCR-Test sind möglich. Wichtig ist: Der Test muss in einer offiziellen Teststation durchgeführt und eine Bescheinigung des Testergebnisses erstellt worden sein. Der bestätigte Schnelltest darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein; ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Ein handelsüblicher Selbsttest reicht nicht aus, um das #ÖPNV-Angebot zu nutzen.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren sind von der 3G-Regelung ausgenommen. Sie benötigen keinen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis, um das ÖPNV-Angebot zu nutzen. Das Mitführen und Vorzeigen eines Schülerausweises genügt.

Kooperation der Fahrgäste unverzichtbar

Die Stadtbus Gütersloh GmbH bittet ihre Fahrgäste um Verständnis. »Wir tun alles, um die größtmögliche Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten und dabei gleichzeitig den Fahrplan ohne Verzögerungen einzuhalten. Das geht nur gemeinsam«, macht Stadtbus-Leiterin Jutta Hanitzsch deutlich. Sie appelliert deshalb an die Fahrgäste, den notwendigen 3G-Nachweis eigenverantwortlich mitzuführen.

3G ersetzt nicht die Maskenpflicht

Die 3G-Regelung ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme und ersetzt die Maskenpflicht im ÖPNV nicht. Auch weiterhin gelten in den Stadtbussen und dem Shuttle der Stadtbus Gütersloh GmbH die hinlänglich bekannten Infektionsschutz-Maßnahmen. Beschilderungen in den Fahrzeugen machen dies zusätzlich deutlich. Hanitzsch betont: »Wer sich absolut nicht an die Maßnahmen hält, dem kann unter Gebrauch des Hausrechts die Mitfahrt verweigert werden.«

Alle Infos unter www.stadtbus-gt.de

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