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Zwischen Frost und Feuer, Westfälische Provinzial gibt Versicherungstipps für die WinterzeitZoom Button

Foto: Bru-nO, Pixabay, Westfälische Provinzial, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Zwischen Frost und Feuer, Westfälische Provinzial gibt Versicherungstipps für die Winterzeit

Zwischen Frost und Feuer, Westfälische Provinzial gibt Versicherungstipps für die Winterzeit

Münster. Während der Herbst sich langsam dem Ende neigt, sinken die Temperaturen weiter und Weihnachten steht fast vor der Tür. Die kalte Jahreszeit birgt aber auch einige Gefahren. Draußen können Wasserleitungen zufrieren und drinnen steigt vor allem mit Beginn der Adventszeit die Brandgefahr. Die Westfälische Provinzial gibt Tipps, um sicher durch die Winterzeit zu kommen und erklärt, welche Versicherung im Notfall greift.

Eingefrorene Wasserleitungen

Viele Hausbesitzer werden jedes Jahr von der ersten Frostperiode überrascht. Schäden durch eingefrorene Wasserleitungen sind die Folge. Mit ein paar einfachen Handgriffen können Hausbesitzer dem Vorbeugen. In Innenräumen sollten auch Keller und Dachgeschosse ausreichend mitgeheizt werden. Eventuell müssen Rohre zusätzlich gedämmt oder Heizkörper installiert werden. Im Außenbereich sollten zudem Zuleitungen zu Außenwasserhähnen schon vor dem ersten Frost entleert und abgesperrt werden. Sollte dies nicht möglich sein, zum Beispiel in der Garage, bietet die Installation einer Rohrbegleitheizung einen guten Frostschutz. Sollten dennoch Frostschäden auftreten, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung.

Glatteisunfälle auf Gehwegen

Im Winter gibt es zwar kaum noch Schnee, doch mit zunehmender Kälte unter dem Gefrierpunkt kommt es vermehrt zu Unfällen auf glatten Gehwegen. Grundsätzlich haben die Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass die Gehwege vor dem Haus, die Zugänge zum Hauseingang, zum Parkplatz sowie zu den Mülltonnen gestreut sind, sodass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Kommt es zu einem Unfall auf dem Gehweg vor dem eigenen Haus übernimmt die Haftpflichtversicherung Sach- oder Personenschäden. Sie schützt den Versicherungsnehmer aber auch vor unberechtigten Ansprüchen.

Mit dem Auto durch den Winter

Wenn es draußen kalt und nass ist, scheint die Nutzung des Autos eine bequeme und vor allem warme Alternative zum Fahrrad zu sein. Generell sollten Autobesitzer unter einer Temperatur von sieben Grad mit Winterreifen fahren. Sie haften besser auf der Fahrbahn und verkürzen außerdem den Bremsweg. Wer sein Auto im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will oder kein Bußgeld kassieren möchte, muss dementsprechend alle vier Reifen umrüsten. Wenn nachweislich ein Unfall auf das Fahren mit Sommerreifen zurückzuführen ist, wird unter Umständen der Vollkaskoschaden nur zum Teil reguliert. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es sein, dass sich der Versicherer einen Teil des an den Geschädigten gezahlten Geldes wiederholt. Dies wird dann im Einzelfall geprüft. Ganz wichtig für das Unfallopfer: Die Versicherung übernimmt den Schaden, auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Grund: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und bezahlt immer den Schaden des Unfallgegners.

Doch Winterreifen sind nicht gleich Winterreifen. Seit 2017 müssen diese mit dem Alpine Symbol – dem Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte- gekennzeichnet sein. Für Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt sind und nur das Piktogramm M + S tragen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen bis zum Ende September 2024 verwendet werden. Maßgeblich dabei ist das Herstellungsdatum auf dem Reifen.

Neben der richtigen Winterausstattung können in der kalten Jahreszeit auch Gefahren von außen auf das Fahrzeug einwirken. So steigt vor allem in den dunklen Wintermonaten die Gefahr eines Wildtierunfalls oder Beschädigungen durch herabfallenden Schnee von Häusern auf das Auto. In der Regel sind solche Schäden bereits in der Teilkasko versichert.

Wer generell einen Rundumschutz bevorzugt und auch bei einem selbstverursachten Unfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte, sollte eine Vollkaskoversicherung abschließen. Hier empfiehlt die Provinzial eine individuelle Beratung bei einem Versicherungsexperten.

#Brandgefahren im #Haus

Während es draußen friert wird im Haus der Kamin befeuert. Unbedacht wird der Korb mit Brennholz oder die Möbel zu dicht am Ofen platziert. Durch die vom Kamin ausgehende Wärme können dann Brände entstehen. Rauchwarnmelder sind deshalb enorm wichtig und können im Notfall Leben retten. Die Ausstattung von Wohnungen und Häusern ist zudem gesetzlich in den jeweiligen Landesbauordnungen der Länder geregelt.

Ebenfalls gefährlich können echte Kerzen werden. Egal, ob auf der Fensterbank, dem Adventskranz oder dem Weihnachtsbaum. Generell gilt: Feuer sollte niemals unbeaufsichtigt sein – auch nicht für wenige Minuten. Die Provinzial rät vor allem Eltern und Haustierbesitzern alternativ zur elektrischen Lichterkette zu greifen. Zudem sollte eine Löschdecke, Feuerlöscher oder zumindest ein Wassereimer immer griffbereit sein.

Kommt es doch zum Brand, sollte zeitnah die Versicherung informiert werden. Hier gilt in der Regel: Schäden an der Wohnungseinrichtung fallen in den Bereich der Hausratversicherung. Feuerschäden am Eigenheim sind über die Wohngebäudeversicherung versichert.

Grundsätzlich empfiehlt die Provinzial rechtzeitig alle bestehende Versicherungsverträge zu prüfen und gegebenenfalls den Versicherungsberater zu kontaktieren. Sind alle wichtigen Details geklärt, steht einem sicheren und vor allem gemütlichen Winter nichts mehr im Weg.

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