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Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil in dem Verfahren gegen Nils D. wegen Mordes und Kriegsverbrechen gegen eine Person als Mitglied des »IS«
Der Sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (26. November 2021) einen 31-jährigen deutschen Staatsbürger aus Dinslaken zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Jan van Lessen verkündete das Urteil nach einer Prozessdauer von mehr als 26 Monaten am 66. Hauptverhandlungstag.
Der Angeklagte war von März bis Anfang November 2014 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung »IS«. In dieser Eigenschaft nahm er Aufgaben als Wärter in einem Gefängnis des »IS« in der syrischen Stadt Manbij wahr. In einem Fall beteiligte er sich an der Bestrafung eines Gefangenen, die tödlich endete. Als der Gefangene nach der Methode »Balango« gefoltert wurde und eine Gotteslästerung ausrief, schlugen der Angeklagte und drei weitere Wärter mit Fäusten und einem Knüppel so auf ihn ein, dass er spätestens zwei Tage später an den Folgen der Schläge verstarb.
Der Staatsschutzsenat hat ihn deshalb wegen Mordes in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen.
Der Senat hat wegen der Hilfe des Angeklagten bei der Aufklärung anderer terroristischer Straftaten von der Möglichkeit einer Strafmilderung Gebrauch gemacht (sogenannte »#Kronzeugenregelung«). Außerdem war der Angeklagte wegen anderer mitgliedschaftlicher Beteiligungshandlungen für den »IS« in der Zeit von März bis November 2014 bereits am 4. März 2016 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Diese schon verbüßte Strafe hat der Senat bei der nunmehr verhängten Freiheitsstrafe von zehn Jahren bereits angerechnet.
Das Urteil beruht unter anderem auf Aussagen von Zeugen, die erst im Laufe des Verfahrens bekannt geworden sind. Die lange Dauer des Verfahrens ist auf mehrere Ersuchen um Vernehmung von Zeugen in der Türkei zurückzuführen.
Weil der Hauptbelastungszeuge zwei weitere angeklagte Taten nicht mehr bestätigte, hat der Senat den Angeklagten insoweit freigesprochen.
Das #Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der #Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.