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Musterfeststellungsklage gegen Parship: Anmeldung jetzt möglich, Bundesamt für Justiz hat Klageregister eröffnet
Gute Nachrichten für Parship Kunden: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zugelassen. Mit der Klage gegen Parship will der »vzbv« Nutzer aus langen und teuren Verträgen heraushelfen. Betroffene können sich in das Klageregister beim Bundesamt für #Justiz eintragen.
»Betroffene Parship Nutzer können nun aktiv werden«, sagt Henning Fischer, Referent beim »vzbv«. »Die Eintragung in das Register ist schnell erledigt und kostenlos. Um das weitere Verfahren kümmert sich der ›vzbv‹.«
Fristlose Kündigung der Verträge möglich
Verträge mit Parship sind nach Ansicht des »vzbv« fristlos kündbar. Der Anbieter (PE Digital GmbH) lehnt dies ab. Der »vzbv« hält außerdem die automatische Verlängerung der Verträge für unzulässig.
Ist die Klage des »vzbv« erfolgreich, können Nutzer zum Teil auf hunderte Euro Erstattung von zu Unrecht verlangten Mitgliedsbeiträgen hoffen. Dafür müssen sich Betroffene, die eine kostenpflichtige Parship-Mitgliedschaft erworben haben, in das Klageregister eintragen.
Wer seinen laufenden Vertrag bislang nicht fristlos gekündigt hat, kann dies noch tun und sich an der Klage beteiligen. Für die Kündigung stellt der vzbv auf seiner Webseite einen Textbaustein bereit.
Urteil ist bindend
Die Anmeldung zum Klageregister hat den zusätzlichen Vorteil, dass Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren. Bis zur mündlichen Verhandlung kann die Anmeldung wieder zurückgenommen werden. Ob der eigene Fall zur Klage passt, lässt sich mit dem Klage Check des »vzbv« prüfen. Dort und auf der Website des für die Eintragung zuständigen Bundesamts für Justiz finden sich auch Hilfestellungen zur Anmeldung. Außerdem bietet der »vzbv« einen News Alert an, der über den aktuellen Stand der Klage informiert.
Wie bei allen Musterfeststellungsklagen gilt: Wer sich in das Klageregister eintragen lässt und somit an der Klage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weitere Rechte oder Pflichten bringt die Eintragung nicht mit sich. Verbraucher müssen nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen und haben keine Kosten zu tragen.