Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. Foto: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Kreis Gütersloh, Kreisausschuss, Gleichstellungsplan beschlossen
Mit einer einzigen Gegenstimme votierte am 21. Februar 2022 der Kreisausschuss für den Gleichstellungsplan 2022 bis 2026. Ziele sind – eingebettet in das Landesgleichstellungsgesetz – die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Frauenförderung zum Abbau von Unterrepräsentanzen sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer. Der Gleichstellungsplan des Kreises Gütersloh enthält neben den juristischen Grundlagen eine Analyse der Beschäftigten-Struktur, einen Bericht zur Umsetzung der Ziele der vergangenen fünf Jahre und stellt sich mit der Fortschreibung den Herausforderungen der nächsten fünf Jahre für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung.
Die wesentlichen Ziele und Maßnahmen des neuen Gleichstellungsplans werden in drei Handlungsfeldern beschrieben …
Der aktuelle »Gleichstellungsplan« wurde auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von einer Arbeitsgruppe erarbeitet und auf einer Datenbasis von Dezember 2020 fortgeschrieben. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Vertretern der Abteilung Personal und Organisation, des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten. Die Arbeitsgruppe schlägt eine 5 jährige Laufzeit des Gleichstellungsplans – also bis 2026 – vor. Dies wurde als sinnvoll erachtet, zumal nach zwei Jahren in Form einer summarischen Prüfung darzulegen ist, ob die Ziele des Gleichstellungsplans erreicht wurden. Der Gleichstellungsplan wurde mit der Leitungskonferenz und dem Personalrat gemäß dem Mitbestimmungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz und der Schwerbehindertenvertretung abgestimmt.
[Das Wort »Gleichstellung« ist mehr als unpassend. Passend ist das Wort »Gleichberechtigung«. Und wenn, dann kann man das Wort nicht derart ubiquitär gebrauchen. Anm. d. Red.]